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Aufwandsentschädigung für Mitglieder des GLV
Sa, 18.4.26

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des GLV

V-Antrag, beschlossen am 19.04.2026

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Die 4 Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands der Grünen-Jugend Baden-Württemberg erhalten jeweils eine monatliche Vergütung in Höhe von 350 € brutto bis zum Ende der Amtszeit, die auf der nächsten Mitgliederversammlung am 07.11.2026 endet. Die Vergütung umfasst die satzungsgemäßen Aufgaben des Landesvorstands.

Die LMV beauftragt den geschäftsführenden Landesvorstand zum Vertragsabschluss und befreit diesen von der Einschränkung des § 181 BGB für dieses Geschäft.

EINFACHE SPRACHE

Antrag auf Entschädigung des geschäftsführenden Landesvorstands der Grünen-Jugend BW.

Satzungsänderung, beschlossen am 18.04.2026

Die Landesmitgliederversammlung (LMV) möge beschließen nach § 7 Abs. 9 folgenden neugefassten Abs. 10 zu ergänzen und § 7 Abs. 12 zu streichen.

[...]

9. Der Landesvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben und Referent*innen berufen. Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes vertreten den Landesverband gem. § 26 BGB nach außen.

10. Die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten, sofern dies die finanzielle Lage zulässt. Die maximale Vergütung orientiert sich an der jeweils gültigen Regelung für geringfügige Beschäftigung. Zuständig für den Abschluss, die Änderungen und die Beendigung des Vertrages ist die Landesmitgliederversammlung (LMV).

11. Landesvorstandssitzungen beinhalten einen mitgliederöffentlichen Teil, an dem jedes Mitglied teilnehmen darf. Das Sitzungsprotokoll der Landesvorstandssitzung kann von einem Mitglied angefordert werden.

12. Die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung.

streichen:

12. Ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND schließt die Mitgliedschaft im Landesvorstand aus.

[...]

EINFACHE SPRACHE

Änderung der Satzung. Mitglieder des GLV können einen Aufwandsentschädigung erhalten.