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Eintreten der Satzungsänderungen
Sa, 18.4.26

Eintreten der Satzungsänderungen

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

[...]

5. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds erfolgt eine Abstimmung geheim. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

6. Die Satzung kann von der LMV nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der LMV fristgerecht angekündigt wurde.

7. Die Satzung, Geschäftsordnungen und Statuten treten zwei Wochen nach Ende der Sitzung in Kraft, auf der sie beschlossen oder geändert werden. Geschäftsordnungen können eine abweichende Regelung für ihre eigene Änderung vorsehen.

8. Über die Sitzungen aller Organe ist ein Protokoll anzufertigen, das den Mitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen ist.

Einfache Sprache

Die Regeln, Ordnungen und Statuten gelten zwei Wochen nach der Sitzung, in der sie beschlossen oder geändert wurden.

Für Geschäftsordnungen kann es eine andere Regel geben. Sie dürfen selbst festlegen, wann Änderungen bei ihnen gelten.