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Hände weg vom Selbstbestimmungsgesetz!
So, 19.4.26

Hände weg vom Selbstbestimmungsgesetz!

Das Landesinnenministerium Baden-Württemberg hat im November 2025 eine neue Meldeverordnung erlassen, die einen tiefgreifenden Eingriff in die Rechte von trans*, inter, nicht-binären und agender Personen darstellt. Demnach sollen Einwohnermeldeämter bei jedem Umzug prüfen, ob eine Person das Selbstbestimmungsgesetz genutzt hat.

Ist dies der Fall, werden die Behörden verpflichtet, sowohl die alten als auch die neuen Vornamen sowie den bisherigen und aktuellen Geschlechtseintrag an die örtlichen Polizeidienststellen zu übermitteln. Damit wird eine besonders sensible personenbezogene Information ohne konkreten Anlass und ohne individuellen Verdacht systematisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben.

Diese Praxis läuft faktisch auf die systematische Erfassung einer ohnehin marginalisierten Gruppe durch Behörden hinaus. Sie widerspricht grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes, insbesondere dem Grundsatz der Zweckbindung und Datensparsamkeit, und greift massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dass solche Daten automatisiert an Polizeibehörden übermittelt werden sollen, stellt trans*, inter und nicht-binäre Menschen unter einen Generalverdacht und schafft eine Atmosphäre von Kontrolle und Einschüchterung.

Besonders alarmierend ist, dass auch auf Bundesebene durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ähnliche Regelungen diskutiert werden. Geplant sind unter anderem zentrale Datensammlungen über Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben. Diese Entwicklung verschärft die Gefahr einer systematischen Erfassung und Überwachung queerer Lebensrealitäten.

Vor dem Hintergrund deutscher Geschichte und staatlicher Registerpraxis gegenüber Minderheiten ist diese Entwicklung politisch hoch problematisch. Sondererfassungen haben immer wieder den Weg für Diskriminierung, Ausgrenzung und staatliche Repression bereitet. Eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft darf solche Strukturen nicht erneut etablieren.

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg stellt sich entschieden gegen diese Form staatlicher Kontrolle und gegen jede Art von Sonderregister für Minderheiten. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Wahrung der Menschenwürde müssen oberste Priorität haben.

Daher fordern wir:

die sofortige Rücknahme der Meldeverordnung in Baden-Württemberg,

ein klares Verbot der Weitergabe sensibler Daten zu Geschlechtseinträgen und Namensänderungen an Sicherheitsbehörden ohne konkreten Anlass,

die Verhinderung über den Bundesrat jeglicher Pläne auf Bundesebene zur Erstellung zentraler Register über Personen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben.

Darüber hinaus setzt sich die Grüne Jugend Baden-Württemberg dafür ein, dass auch der Bundesverband der GRÜNE JUGEND diese Entwicklungen politisch aufgreift, öffentlich kritisiert und sich aktiv gegen diese Maßnahmen positioniert.

Einfache Sprache

Das Landes-Innen-Ministerium Baden-Württemberg hat im November 2025 eine neue Melde-Regel gemacht.
Diese Regel betrifft Menschen, die ihr Geschlecht oder ihren Vornamen ändern.
Zum Beispiel trans*, inter, nicht-binäre oder agender Personen.
Menschen können das mit dem Selbstbestimmungs-Gesetz machen.

Wenn solche Menschen umziehen, muss das Einwohnermeldeamt genau prüfen:
Hat diese Person das Selbstbestimmungs-Gesetz benutzt?
Wenn ja, muss das Amt die alten und neuen Vornamen weitergeben.
Das Amt muss auch das alte und das neue Geschlecht weitergeben.

Die Ämter müssen diese Informationen an die Polizei schicken.
Die Polizei bekommt also sehr persönliche Daten.
Diese Daten sagen zum Beispiel:
Diese Person hat ihren Namen oder ihr Geschlecht geändert.

Niemand darf eigentlich einfach so sehr persönliche Daten bekommen.
Es gibt keinen einzelnen Grund oder Verdacht gegen diese Menschen.
Das bedeutet:
Die Behörden sammeln Daten von einer kleinen Gruppe.
Diese Gruppe wird auch marginalisierte Gruppe genannt.
Marginalisiert heißt: Die Gruppe hat sowieso schon wenig Schutz in der Gesellschaft.

Das neue Gesetz passt nicht zum Datenschutz.
Datenschutz heißt: Geheime und persönliche Daten müssen geschützt werden.
Nur wichtige Daten dürfen gesammelt werden.
Persönliche Daten sollen nicht an viele Stellen weitergegeben werden.
Jeder Mensch hat das Recht, seine Daten zu schützen.
Das steht im Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wenn viele Daten an die Polizei gehen, bekommen die Behörden viele Informationen.
Das kann bedeuten:
Trans*, inter und nicht-binäre Menschen könnten wie Verdächtige behandelt werden.
Sie fühlen sich vielleicht überwacht oder eingeschüchtert.

Auch in ganz Deutschland gibt es Pläne für ähnliche Regeln.
Das Bundes-Innen-Ministerium prüft, ob es eine zentrale Datensammlung geben soll.
Dann würden viele Daten über Menschen gesammelt, die das Selbstbestimmungs-Gesetz benutzt haben.

Das ist gefährlich:
Früher wurden in Deutschland oft Register über Minderheiten geführt.
Das hat zu Diskriminierung oder Ausgrenzung geführt.
Minderheiten heißt: Menschen, die anders sind als die Mehrheit.
Zum Beispiel Menschen, die ihr Geschlecht geändert haben.

So eine Datensammlung ist schlecht für den Schutz der Menschen.
Jede Person hat ein Recht auf Schutz der Daten und auf Würde.

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg ist gegen solche Register und Regeln.
Sie wollen, dass Minderheiten besonders geschützt werden.

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:
- Die neue Melde-Regel in Baden-Württemberg soll sofort zurückgenommen werden.
- Es soll verboten sein, diese besonderen Daten an die Polizei oder andere Behörden weiterzugeben, wenn es keinen besonderen Grund gibt.
- Es soll auf Bundesebene keine zentralen Register über Menschen geben, die das Selbstbestimmungs-Gesetz genutzt haben.

Die Grüne Jugend Baden-Württemberg sagt:
Auch die GRÜNE JUGEND in ganz Deutschland soll das schlecht finden.
Sie sollen öffentlich sagen:
Diese Regeln sind schlecht und machen Menschen Angst.
Sie sollen sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen.