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Antragsfrist für Änderungen an der Geschäftsordnung der LMV
So, 8.10.23

Antragsfrist für Änderungen an der Geschäftsordnung der LMV

DIESER SATZUNGSÄNDERUNGSANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 8. OKTOBER 2023 IN HEIDENHEIM BESCHLOSSEN.

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen in § 5 Abs. 6 den Satz „Die Antragsfrist für satzungsändernde Anträge beträgt 14 Tage.“ in "Die Antragsfrist für satzungsändernde Anträge und Änderungen an der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung beträgt 14 Tage." zu ändern.