Werde selbst aktiv und kämpfe mit uns für eine bessere Welt. Egal ob auf der Straße oder in den Sozialen Medien – wir freuen uns über jede Art von Mithilfe.
2000 Mitglieder, über 5000 Instagram-Follower and counting, eine höchst politische Zeit und 2024 – Es ist Zeit die Social Media Arbeit der Grünen Jugend Baden-Württemberg auf neue Füße zu stellen.
Für eine bessere Beteiligung in der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg braucht es sinnvolle und für alle ansprechende Einbringungsmöglichkeiten. Um diese zu schaffen, beantragt dieser Antrag die Etablierung von PROJEKTGRUPPEN die eine wirksame Möglichkeit der Einbringung bieten sollen. Diese Projektgruppen umfassen folgenden Rahmen:
Die Grüne Jugend Baden-Württemberg spricht sich für die Überprüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus und fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, sich im Bundesrat für eine solche Untersuchung einzusetzen.
Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu beantragen.
Soziale Gerechtigkeit, ist das gute Leben für alle. Alle Menschen haben das Recht auf Nahrung, Unterkunft, Bildung, Gesundheitsversorgung und ein würdiges Leben. Niemand hat Nachteile durch Geburt, Besitz oder sozialen Status.
Produziert wird, damit alle Menschen haben, was sie zum Leben brauchen. Reichtum und Vermögen sind gerecht verteilt. Alle Formen der Arbeit werden gerecht bewertet und entlohnt. Ressourcen werden nachhaltig genutzt, sodass auch unsere Kinder und Enkel*innen noch gut leben können. So stellen wir uns eine gerechte Gesellschaft vor.
Die auf der Landesmitgliederversammlung vom 10. bis 12. Mai 2024 beschlossenen Anträge können von Seiten des Landesvorstands nach Rücksprache mit den antragsstellenden Personen auf einem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg gestellt werden.
Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg vergibt für die nächste anstehende Wahl zur Landesliste von BÜNDNIS 90/Die Grünen für die Bundestagswahl 2025 ein Votum.
Dieses Votum wird durch die Landesmitgliederversammlung in Heidelberg vom 10. bis 12. Mai 2024 nach der geltenden Satzung und Statuten vergeben und steht für die Unterstützung des entsprechenden Mitglieds durch die GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg bei der Listenaufstellung und im Wahlkampf.
Für uns stellt Mobilität die Möglichkeit dar, Orte zu erreichen und ist damit einer der wichtigsten Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Damit ist Mobilität für alle Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Besonders wichtig ist aus subjektiver Sicht stets die Selbstbestimmtheit in der Fortbewegung. Wir als GRÜNE JUGEND BW sehen das Land Baden-Württemberg in der Verantwortung, ein Grundangebot an Mobilität mit bestimmten Anforderungen und Voraussetzungen zu schaffen. Unsere Forderungen gehen einen weiten Schritt über die selbstbestimmte Fortbewegung hinaus und befassen sich mit Themen der Sozialverträglichkeit und der Klimaverträglichkeit sowie mit der Ausgestaltung des Angebotes.
Das Bildungssystem ist ein zentrales Element unserer Gesellschaft, das maßgeblich die Zukunft unserer Gesellschaft gestaltet. Die Struktur und Organisation des Schulsystems sowie die darin vermittelten Inhalte spielen eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der nächsten Generationen . In diesem Kontext gewinnt die Transparenz für Bildungspläne zunehmend an Bedeutung, da sie sicherstellt, dass Bildung gerecht und zugänglich gestaltet wird.
Neben der Transparenz ist auch die Integration wichtiger sozialer und politischer Themen in die Bildungspläne von großer Bedeutung. Dies umfasst Aspekte wie Feminismus, Queer und Antirassismus, die dazu beitragen müssen, Vorurteile abzubauen und ein inklusiveres und vielfältigeres Bildungsumfeld zu schaffen.
Der Bereich der Geburtshilfe taucht in den letzten Jahren zunehmend aus einer Eltern-Blase aus, Geburt wird nicht mehr rosarot beschrieben, sondern enttabuisiert und somit mehren sich auch öffentlich hörbare Erfahrungsberichte von Gebärenden wie von Geburtshelfer*innen. Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch während einer Schwangerschaft und Gewalt bei der Geburt geraten zunehmend in den Fokus. Damit und durch den Mangel an Fachkräften im Bereich der Geburtshilfe stellt sich die Frage, wie moderne Geburtshilfe aussehen kann und sollte. Diesen Fragen möchten wir uns als GRÜNE JUGEND BW in diesem Antrag widmen, denn die Arbeitsbedingungen in einem bisher überdurchschnittlich weiblich besetzten Berufsbild und die Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Geburt bilden die erste Voraussetzung für eine zukunftsfähige, gerechte und wachsende Gesellschaft.
Die von uns aufgestellten Forderungen, die auf dem Austausch mit Verbänden und Berufsgruppen, die im Bereich der Geburtshilfe arbeiten, basieren, erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerade nach den Gesprächen mit relevanten Akteur*innen appellieren wir als GJBW, dass Berufsgruppen der Geburtshilfe in Entscheidungsprozesse und Gesetzgebungsverfahren frühzeitig eingebunden und transparent über die Entscheidungsfindung in Kenntnis gesetzt werden, um ihre Expertise und Praxiserfahrung einbringen zu können. Dabei wäre beispielsweise eine Kammer für Hebammen zielführend, die die bisherigen, temporären Runden Tische institutionalisiert.
Im Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Angesichts der aktuellen politischen Lage ist es von besonderer Bedeutung, dass noch mehr Mitglieder der Grünen Jugend in kommunalen Gremien vertreten sind. Auf diese Weise können wir dort als laute Stimme aktiv dem Rechtsruck in der Gesellschaft entgegen stehen, uns für bezahlbaren Wohnraum für Alle einsetzen machen und das Leben in den Kommunen an geänderte, klimatische Bedingungen anpassen. Denn wir setzen uns für das gute Leben für alle ein. Dies ist nur dann möglich, wenn alle Bevölkerungsgruppen in kommunalen Gremien gehört werden und mitgestalten können. Von Bauprojekten, über die
Kinderbetreuung bis hin zur Gestaltung von Innenstädten – Kommunalpolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag vieler Menschen. Daher spielt die kommunale Ebene die entscheidende Rolle bei der Erreichung übergeordneter Ziele wie Chancengerechtigkeit und Klimaschutz, ganz nach dem Spruch „Think global, act local“.
Die auf der Landesmitgliederversammlung vom 06. bis 08. Oktober 2023 beschlossenen Anträge können von Seiten des Landesvorstands nach Rücksprache mit den antragsstellenden Personen auf einem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg gestellt werden. Im Rahmen des Landesparteitages werden Verhandlungen zu den gestellten Anträgen zwischen der Antragskommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg geführt. Um diese Verhandlungen zu führen, stattete die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg mit einem Verhandlungsmandat für die beschlossenen Anträge aus. Dies umfasst auch die Möglichkeit, einen Antrag nur partiell einzubringen, nicht einzubringen oder zurückzuziehen.
Der Landesvorstand verpflichtet sich, die Mitglieder über den weiteren Vorgang der Anträge zu informieren.
Awarenessarbeit innerhalb der Strukturen der Grünen Jugend Baden-Württemberg spielt schon länger eine Rolle. Jedoch erfolgte diese Arbeit über die letzten Jahre hinweg, hauptsächlich durch den Landesvorstand (LaVo) als zusätzliches Aufgabenfeld. Lediglich bei Veranstaltungen wie z.B. den Landesmitgliederversammlungen (LMV) stand die Awarenessgruppe (AWG) den Mitgliedern als eine zusätzliche Kontaktstelle für Awarenessanliegen zur Seite.
Mit der Schaffung des Landesawarenessteams (LAT) in unserer Satzung im Oktober 2022 und der Wahl der Mitglieder des LATs im Mai 2023, gehen wir nun neue Schritt der Verbindlichkeit von Awarenessarbeit im Verband.
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, in §1 Abs. 2 der Landesschiedsordnung die Worte „[…], der Zitro-Redaktion des Landesverbandes, […]“ sowie in und §2 Abs. 1 der Landesschiedsordnung die Worte „[…] oder in die
Zitro-Redaktion“ ersatzlos zu streichen.
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, das „Zitro Statut“ ersatzlos zu streichen.
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen in § 6 Abs. 6 der Geschäftsordnung zur Landesmitgliederversammlung den Satz "Übernahmen oder die modifizierte Übernahme von Änderungs- oder Ergänzungsanträgen oder Globalalternativen sind bei jeder Art von Anträgen bis zur Eröffnung des jeweiligen Tagesordnungspunktes möglich." zu ergänzen.
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen in § 5 Abs. 6 den Satz „Die Antragsfrist für satzungsändernde Anträge beträgt 14 Tage.“ in "Die Antragsfrist für satzungsändernde Anträge und Änderungen an der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung beträgt 14 Tage." zu ändern.