Verhandlungsmandat
Die auf der Landesmitgliederversammlung vom 10. bis 12. Mai 2024 beschlossenen Anträge können von Seiten des Landesvorstands nach Rücksprache mit den antragsstellenden Personen auf einem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg gestellt werden. Im Rahmen des Landesparteitages werden Verhandlungen zu den gestellten Anträgen zwischen der Antragskommission von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg und der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg geführt. Um diese Verhandlungen zu führen, stattete die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg mit einem Verhandlungsmandat für die beschlossenen Anträge aus. Dies umfasst auch die Möglichkeit, einen Antrag nur partiell einzubringen, nicht einzubringen oder zurückzuziehen.
Der Landesvorstand verpflichtet sich, die Mitglieder über den weiteren Vorgang der Anträge zu informieren.