VOTENVERGABE FÜR DIE LANDTAGSWAHL 2026 IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg vergibt für die nächste anstehende Wahl zur Landesliste von BÜNDNIS 90/Die Grünen für die Landtagswahl 2026 insgesamt bis zu vier Voten. Diese vier Voten teilen sich auf in zwei quotierte Spitzenkandidat*innen-Voten und zwei quotierte Unterstützungs-Voten. Auf die Voten können sich ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg bewerben.
Die Spitzenkandidat*innen-Voten haben das Recht einmal vor den Unterstützungsvoten auf der Landesliste zu kandidieren. Darüber hinaus dürfen die Votenträger*innen nicht gegeneinander kandidieren und sind gleichberechtigt.
Die Voten werden durch eine Sonderlandesmitgliederversammlung innerhalb der nächsten fünf Monate nach der geltenden Satzung und Statuten vergeben und stehen für die Unterstützung des entsprechenden Mitglieds durch die GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg bei der Listenaufstellung und im Wahlkampf.