Mitmachen!

Werde selbst aktiv und kämpfe mit uns für eine bessere Welt. Egal ob auf der Straße oder in den Sozialen Medien – wir freuen uns über jede Art von Mithilfe.

Feminismus ohne Grenzen - Hoch die internationale Solidarität
So, 21.6.26

Feminismus ohne Grenzen - Hoch die internationale Solidarität

Feminismus ohne Grenzen - Hoch die internationale Solidarität

1. Einleitung

Hier in Baden-Württemberg sind wir von echter Gleichberechtigung weit entfernt. Frauen* und queere Menschen erleben Gewalt, Schutzstrukturen sind unterfinanziert, reproduktive Rechte vielerorts schwer zugänglich und geflüchtete FINTA*s werden mit ihrem besonderen Schutzbedarf oft allein gelassen. Gleichzeitig erstarken weltweit antifeministische Bewegungen, die hart erkämpfte Rechte wieder infrage stellen. Denn patriarchale Gewalt kennt keine Grenzen. Ob Femizide in Argentinien, die Entrechtung von trans* Personen in Ungarn, die fehlende Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen in Simbabwe oder Gewalt gegen FINTA*s auf der Flucht. Weltweit werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Identität oder ihrer Sexualität unterdrückt, kontrolliert und ihrer Selbstbestimmung beraubt. Doch genauso grenzenlos ist der Widerstand. Feministische Bewegungen kämpfen überall auf der Welt gegen Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung. Sie kämpfen für körperliche Selbstbestimmung, für soziale Gerechtigkeit, für demokratische Teilhabe und für ein Leben in Würde. Von den Protesten von Ni Una Menos in Argentinien über Kämpfe für reproduktive Rechte bis hin zu Initiativen für die Anerkennung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen zeigen sie: Feministische Fortschritte werden nicht geschenkt, sie werden erkämpft.

Diese Kämpfe sind untrennbar miteinander verbunden. Patriarchat, Kapitalismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit und autoritäre Herrschaft wirken global. Wer Menschen aufgrund ihres Geschlechts kontrollieren will, kontrolliert auch ihre Arbeit, ihre Körper, ihre Bewegungsfreiheit und ihre Zukunft. Deshalb darf Feminismus nicht an Landesgrenzen enden. Internationale Solidarität ist kein symbolischer Akt, sondern eine politische Notwendigkeit. Denn die Angriffe auf feministische Errungenschaften sind international organisiert: Rechte und autoritäre Kräfte greifen reproduktive Rechte an, hetzen gegen queere Menschen und versuchen, gesellschaftliche Vielfalt zurückzudrängen. Ihre Kämpfe sind auch unsere Kämpfe. Unsere Antwort darauf kann nur grenzüberschreitende Solidarität sein.

Auch als Grüne Jugend stehen wir deshalb an der Seite derjenigen, die sich weltweit gegen Unterdrückung organisieren. Wir kämpfen für einen Feminismus, der international, antifaschistisch, antirassistisch und solidarisch ist. Einen Feminismus, der niemanden zurücklässt.

Denn unsere Antwort auf Hass, Gewalt und Ausgrenzung lautet: Feminismus ohne Grenzen - hoch die internationale Solidarität!

TW: Sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Femizid

2. Femizide stoppen

Eine der prägendsten feministischen Bewegungen der letzten Jahre ist Ni Una Menos in Argentinien. Am 3. Juni 2015, gingen unter diesem Motto (dt.: „Nicht eine weniger“) hunderttausende Menschen in Buenos Aires auf die Straße. Auslöser war eine Serie brutaler Femizide. Die Bewegung setzte ein Zeichen: Femizide sind keine privaten Tragödien, keine „Beziehungsdramen“ und keine Einzelfälle. Sie sind Ausdruck patriarchaler Herrschaft und damit ein gesellschaftliches und politisches Problem.

Bis heute wird in Argentinien etwa alle 29 Stunden eine Frau* oder Trans*Person aufgrund ihres Geschlechts ermordet. Femizide, also die vorsätzliche Tötung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts, sind die extremste Form patriarchaler Gewalt. Weltweit erlebt laut WHO jede dritte Frau* im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Gewalt entsteht nicht zufällig, sondern ist tief in patriarchalen Machtverhältnissen verwurzelt. Sie wird durch ökonomische Abhängigkeit, institutionelles Wegsehen und gesellschaftliche Normalisierung ermöglicht.

Ni Una Menos hat deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Frauen* nicht auf den privaten Raum beschränkt ist. Häusliche Gewalt, ökonomische Gewalt, Gewalt am Arbeitsplatz, rassistische Gewalt, Polizeigewalt und (post-)koloniale Gewalt hängen zusammen. Patriarchat und Kapitalismus stabilisieren sich gegenseitig. Wer über Ressourcen, Geld und Macht verfügt, kontrolliert auch Körper, Arbeit und Leben anderer Menschen.

Die Bewegung steht zugleich in einer langen Tradition feministischen Widerstands in Argentinien. Bereits während der Militärdiktatur protestierten die Madres de Plaza de Mayo gegen das Verschwindenlassen ihrer Kinder und gegen die Gewalt des Regimes. Feministische Kämpfe waren dort immer auch Kämpfe gegen autoritäre Herrschaft, Armut und staatliche Gewalt. Genau daran knüpft Ni Una Menos an: an einen Feminismus, der radikal, solidarisch und internationalistisch ist.

Für uns ist klar: Feministische Rechte wurden niemals freiwillig gewährt. Sie wurden immer hart erkämpft. Deshalb reicht es nicht, feministische Bewegungen weltweit symbolisch zu feiern. Internationale Solidarität bedeutet, ihre Kämpfe auch hier vor Ort weiterzuführen und politische Konsequenzen daraus zu ziehen.

Auch in Deutschland werden Frauen* Opfer patriarchaler Gewalt. Fast jeden Tag versucht ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Queere Menschen erleben zunehmende Gewalt und rechte Hetze. Frauenhäuser sind chronisch unterfinanziert, Schwangerschaftsabbrüche vielerorts schwer zugänglich und Care-Arbeit wird weiterhin überwiegend von Frauen* getragen und unsichtbar gemacht. Während antifeministische und rechte Kräfte weltweit erstarken, dürfen wir uns nicht mit symbolischer Gleichstellungspolitik zufriedengeben.

Deshalb kämpfen wir für einen Feminismus, der antikapitalistisch, antifaschistisch und internationalistisch ist.

Als politische Konsequenz erwarten wir deshalb von der Landesregierung:

> die konsequente und vollständig finanzierte Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen und Präventionsangebote für von geschlechtsspezifischer-, häuslicher-, oder sexualisierter Gewalt Betroffenen in allen Regionen des Landes,

> die systematische Erfassung, wissenschaftliche Auswertung und öffentliche Dokumentation von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt in Baden-Württemberg, um wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen zu entwickeln,

> den flächendeckenden Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten für Betroffene digitaler, sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie eine bessere personelle Ausstattung von Polizei, Justiz und Beratungsstellen.

TW: Genitalverstümmelung

3. Körperliche Selbstbestimmung gewährleisten

FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting)

Die WHO berichtet, dass allein dieses Jahr ca. 4,5 Millionen Mädchen, einige unter fünf Jahren, der Gefahr einer Genitalverstümmelung (FGM/C) ausgesetzt sind. Bereits heute leben weltweit mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen mit den lebenslangen Folgen für ihre körperliche, reproduktive, sexuelle und psychischen Gesundheit.

Die Praxis ist insbesondere in Teilen Afrikas, im Westen Asiens und Asien verbreitet, tritt jedoch infolge globaler Migrationsbewegungen zunehmend auch in Europa und in den USA auf. Sie basiert auf patriarchalen sozialen Konventionen, die Mädchen auf ein untergeordnetes Rollenverständnis vorbereiten sollen (1). FGM/C dient der Einfügung in patriarchale Normen, indem sie ein Leben in Bescheidenheit, sexueller Kontrolle und Unterordnung erzwingt. Sie wird kulturell häufig mit Vorstellungen von Reinheit, Schönheit und vermeintlich richtiger Weiblichkeit legitimiert, wobei vermeintlich „unreine“ oder „unfeminine“ Körperteile entfernt werden (2).

FGM/C hat keinerlei gesundheitliche Vorteile, sondern bedeutet nur Leid für die Betroffenen. Folgen direkt nach dem Eingriff sind Schmerzen, Infektionen, Probleme bei der Heilung bis hin zum Tod (3). Langfristig führt sie häufig zu Schmerzen beim Toilettengang, vaginalen Probleme, Schmerzen und vermindertes Empfinden beim Sex, ein erhöhtes Risiko für Geburtsverletzungen, Mütter- und Säuglingssterblichkeit, sowie psychische Traumata.

Rechtliche Verbote existieren in vielen Ländern, haben jedoch häufig nicht zur ausreichenden Eindämmung der Praxis geführt. Betroffene wenden sich selten an staatliche Behörden, da Vertrauen in die Polizei und Institutionen fehlt. Stattdessen hängt der Erfolg solcher Maßnahmen maßgeblich von gemeinschaftsbasierten Ansätzen ab, insbesondere wenn sie durch Sozialarbeiter*innen, NGOs und lokale Community-Leader begleitet werden (4).

Wir fordern daher, dass

> weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) weltweit konsequent verboten wird,

> in die Forschung der FGM Rekonstruktion und Aufbau von Spezialzentren für Klitorale Rekonstruktion investiert wird.

> auf internationaler Ebene verbindliche Abkommen zur Abschaffung von FGM/C gestärkt und ausgebaut werden,

> ganzheitliche Präventionskampagnen wie Aufklärungsprogramme in Schulen, Gesundheits- und Sozialdiensten oder Medienkampagnen gefördert und gegebenenfalls initiiert werden,

> insbesondere auch Männer und Väter gezielt angesprochen und patriarchale Machtstrukturen abgebaut werden.

Intersex Genital Mutilation (IGM)

Weltweit werden Menschen, die intergeschlechtlich zur Welt kommen als Babys genitalverstümmelt. Inter*-Menschen werden mit einer Kombination von biologisch weiblichen und männlichen Geschlechtsmerkmalen geboren, was oft nicht in heteronormative und cis-normative Gesellschaftsbilder passt (5). Diese Eingriffe basieren auf der Annahme einer gesellschaftlich konstruierten binären Geschlechterordnung und dem Glauben, dass Kinder das ihnen durch Operationen zugewiesene Geschlecht später übernehmen würden. Die Operationen erfolgen ohne informierte Zustimmung der Betroffenen und stellen eine schwerwiegende Verletzung ihrer körperlichen Integrität und ihres Rechts auf Selbstbestimmung dar. Inter* Personen müssen nicht nur mit medizinischen Komplikationen und lebenslangen psychischen Traumata zurechtkommen, sondern werden auch gesellschaftlich unsichtbar gemacht. Um diese Praxis zu stoppen, bedarf es einer menschenrechtsbasierten und diversitätssensiblen Ausbildung für medizinisches Personal, das Stigmatisierung und Fehlbehandlungen verhindert.

Bei beiden Formen der Genitalverstümmelung geht es darum Individuen durch Eingriffe in ihre sexuelle, reproduktive aber vor Allem auch identitäre Autonomie an diskriminierende gesellschaftliche Normen zu zwängen.

Wir fordern daher

> ein internationales Verbot von geschlechtsverändernden Operationen ohne Zustimmung der Betroffenen,

> die konsequente rechtliche Verankerung der Rechte von intergeschlechtlichen Personen sowie die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt,

> eine bessere Ausbildung von medizinischem Personal in Bezug auf Gesundheit von FINTA* s, insbesondere in Bezug auf TINA*-Personen und der Vielfalt von Geschlechtern.

Die feministische Bewegung in Argentinien wurde auch zentral für den Kampf für reproduktive Rechte. Die Bewegung machte deutlich, dass fehlender Zugang zu legalen, sicheren und kostenlosen Schwangerschaftsabbrüchen eine massive Einschränkung der körperlichen Selbstbestimmung und der Menschenrechte von Frauen* darstellt. Dass Schwangerschaftsabbrüche in Argentinien 2020 legalisiert wurden, wurde durch jahrelangen Druck feministischer Bewegungen erkämpft. Aber auch hier in Deutschland und Baden-Württemberg ist der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen nicht selbstverständlich.

Wir fordern daher

> den wohnortnahen, diskriminierungsfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und reproduktiver Gesundheitsversorgung in allen Landesteilen Baden-Württembergs,

> die verpflichtende Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen, reproduktiver Gesundheitsversorgung und geschlechtssensibler Medizin in Studium, Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe in Baden- Württemberg, einschließlich praxisnaher und wissenschaftlich fundierter Lehrangebote im Medizinstudium,

> eine aktive Unterstützung der Initiative zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Bundesebene sowie den Ausbau von Beratungs- und Versorgungsstrukturen im Land.

TW: (staatliche) Gewalt gegen TINA*-Personen

4. Selbstbestimmungsrechte von TINA*-Personen weltweit unter Druck!

In dem südostasiatischen Staat Malaysia existiert auch heute noch ein “Cross-Dressing”-Gesetz. Dadurch wird das Tragen von Kleidung, das nicht dem stereotypischen Auftreten des rechtlich festgeschriebenen Geschlechts einer Person entspricht, kriminalisiert. Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch schrieb dazu, dass trans* Menschen durch diese Rechtslage „willkürlichen Verhaftungen, körperlichen und sexuellen Übergriffen, Inhaftierungen, der diskriminierenden Verweigerung von Gesundheitsversorgung und Beschäftigung sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt sind“ (6). Der malaysische Premierminister Anwar Ibrahim verkündete 2023, seine Regierung würde Rechte von TINA* Personen niemals anerkennen können (7).

Im September 2025 wurde beim High Court von Simbabwe eine Klage für die Rechte von inter*-Menschen eingereicht. Die Klage fordert die Anerkennung und den Schutz der Rechte von inter*-Menschen sowie die Anerkennung von inter* als eigenständige rechtliche Kategorie (8).Unter den sieben Antragstellenden sind zwei minderjährige inter*-Personen, denen der Zugang zu schulischer Bildung und Sozialleistungen verwehrt wurde, weil ihre rechtlichen Dokumente nicht mit ihren biologischen Geschlechtsmerkmalen übereinstimmen. Eine weitere antragstellende Person wurde als Kind einer irreversiblen Operation unterzogen, die lebenslange gesundheitliche Komplikationen mit sich zog. Die Kläger*innen fordern daher auch ein Verbot nicht einvernehmlicher Operationen an intersexuellen Personen, insbesondere Minderjährigen. Kudakwashe Murisa aus dem Vorsitz der "Intersex Community of Zimbabwe" (ICoZ) sagte: "This case is historic. For the first time, the Zimbabwean legal system is being challenged to recognise the rights of intersex individuals as equal human beings under the Constitution.” (Übersetzung: “Dieser Fall ist historisch. Zum ersten Mal wird das simbabwische Rechtssystem aufgefordert, die Rechte von intersexuellen Menschen als gleichberechtigte Menschen im Sinne der Verfassung anzuerkennen.”) (9).

Doch auch in kulturell westlich geprägten Ländern fürchten TINA*-Personen zunehmend um ihre Rechte. Seit Januar 2025 betreibt die US-Amerikanische Trump-Administration eine systematische Entrechtung von TINA*-Personen. Per Präsidialerlass wurde der Begriff "Geschlecht" auf eine biologische Zweigeschlechtlichkeit reduziert, was nicht-binäre Personen per Gesetz auslöscht und ihre Existenz nichtig macht. Trans*-Militärangehörige wurden entlassen und mit einem Entlassungscode versehen, der sie als ein Sicherheitsrisiko einstuft, wodurch ihnen künftige Beschäftigung erschwert wird. Geschlechtsangleichende Versorgung wurde gestrichen und als “chemische und chirurgische Verstümmelung” (10) kriminalisiert. Lehrkräfte, die trans*-Schüler*innen mit dem präferierten Namen oder den präferierten Pronomen ansprechen, können wegen angeblicher sexueller Ausbeutung eines Minderjährigen strafrechtlich verfolgt werden. In Bundesbehörden wurden Begriffe wie “transgender” oder “LGBT” verboten, Forschungsförderungen für Projekte, die diese Begriffe verwenden, gestrichen und jegliche Verweise auf TINA*-Personen innerhalb von US-Gesundheitsdatensätzen gelöscht, was Forschung und Behandlung erschwert. Zudem erklärte der Bundesstaat Kansas ohne Vorwarnung die Führerscheine aller TINA*-Personen für ungültig. TINA*s, die zur Behörde fuhren, um einen neuen zu beantragen, riskierten eine Geldstrafe und sechs Monate Gefängnis. Zuletzt stufte die Trump-Regierung TINA*-Aktivismus offiziell als Terrorbedrohung ein. Die nationale Anti-Terror-Strategie nennt Gruppen mit “radikaler pro-transgender Ideologie”(11) als Feinde der USA gleichrangig mit islamistischem Terror oder Drogenkartellen. Es wird angekündigt, sie zu “kartieren, ihre Mitgliedschaften zu erfassen” und sie “operativ lahmzulegen”(12). Im Vorwort droht Trump persönlich: “Wir werden euch finden und wir werden euch töten.”(13). Als Konsequenz fliehen viele TINA*-US-Amerikaner*innen vor der TINA*-feindlichen Gewalt der Trump-Administration nach Europa. Doch auch innerhalb Europas sehen wir den Rückgang unserer Rechte.

In Großbritannien werden etablierte Menschenrechte wieder aufgehoben. Seit dem letztjährigen Gerichtsbeschluss des britischen Supreme Courts über die Definition des Begriffs “Frau” im britischen Gleichstellungsgesetz werden trans*Frauen nicht mehr als Frauen* anerkannt, weswegen sie gesetzlich auch nicht mehr vor Diskriminierung geschützt sind. Dem Gericht zufolge bezieht sich der 2010 Equality Act nur auf das biologische, nicht auf das soziale Geschlecht. Folglich dürfe trans* Frauen der Zugang zur Frauentoilette, zur Damenumkleide und auch zur Quotierung verwehrt werden.

In Ungarn wurde im Mai 2020 ein Gesetz verabschiedet, dass die Kategorie "Geschlecht" auf allen standesamtlichen Dokumenten durch die Kategorie "Geschlecht bei der Geburt" ersetzt. Darüber hinaus wurde im darauffolgenden Jahr in der Verfassung verankert, dass das bei der Geburt zugeschriebene Geschlecht "nicht geändert werden kann" (14). Diese politischen Entscheidungen versuchen TINA* Menschen ihre Geschlechtsidentität abzusprechen. Indem der Staat ausschließlich das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht anerkennt, wird versucht, TINA* Personen rechtlich und gesellschaftlich unsichtbar zu machen. Diese Gesetzesänderung stellt bei
Weitem nicht nur eine bürokratische Änderung dar, sondern kann als gezielter Angriff auf die Rechte von TINA* Menschen gesehen werden. Die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität geht mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Schutz vor Diskriminierung einher.

Die Beispiele aus Malaysia, Simbabwe, den USA, Großbritannien und Ungarn zeigen, dass die Rechte von TINA* Personen weltweit noch immer hart erkämpft werden müssen.

Auch in Baden-Württemberg versuchen rechte Akteure mittels Kulturkämpfen TINA*s zu Entrechten. Diesen Schikanierungen müssen wir uns auch hier entgegensetzen. Keine Sonderregister und Listen über TINA*s! TINA*-Rechte sind Menschenrechte! Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung, auf Schutz vor Diskriminierung und auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Staaten dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer Geschlechtsmerkmale benachteiligen oder unsichtbar machen. Wir müssen uns mit den weltweiten Kämpfen von TINA* Personen solidarisieren!

Wir fordern daher, dass sich die Landesregierung gegen das geplante Sonderregister über TINA*s einsetzt und ein Zwangsouting verhindert.

5. Keine Gewalt auf der Flucht und im Ankunftsland!

Wenn wir über Geflüchtete sprechen, müssen wir explizit auch über FINTA*s auf der Flucht sprechen. In Baden-Württemberg gibt es immer noch zu wenig gruppenspezifische Angebote, um den Bedürfnissen von geflüchteten FINTA*s gerecht zu werden. Das wollen wir ändern!

Die Flucht selbst ist für FINTA*s häufig von Gewalt geprägt: In vielen Herkunftsländern existieren physische, psychische und sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, drohende Femizide, Genitalverstümmelung und Queerness steht unter Todesstrafe. In Kriegen werden systematische Vergewaltigungen häufig gezielt als Kriegsstrategie eingesetzt (15). Queere, trans*-und inter*- Personen werden in vielen Kontexten bereits vor dem Krieg kriminalisiert oder stigmatisiert; im Krieg verschärft sich das: Sie erfahren Gewalt sowohl von staatlichen als auch nichtstaatlichen Akteur*innen und oft auch in Geflüchtetenlagern, Unterkünften oder Aufnahmestaaten. Dabei überlagern sich häufig weitere Diskriminierungsformen, etwa aufgrund von Rassismus, Klassismus, Behinderung oder aufenthaltsrechtlichem Status.

FINTA*s sind weltweit überproportional von Armut betroffen, ihnen wird der Zugang zu politischer Macht und gesellschaftlicher Teilhabe versperrt, was im Krieg heißt: weniger Zugang zu Fluchtwegen, Geld, Pässen, Informationen, Schutznetzwerken und politischem Einfluss auf Kriegs- oder Friedensentscheidungen.

Doch auch im Ankunftsland sind sie nicht sicher: Massenunterkünfte bieten oft keinen wirklichen Schutzraum. In diesen mehrheitlich von Cis-Männern bewohnten Einrichtungen sind Betroffene nicht nur mit schweren psychischen Traumata konfrontiert, sondern weiterhin dem Risiko sexualisierter Gewalt ausgesetzt (16). Die Bedingungen sind dabei strukturell gewaltbegünstigend: fehlende Privatsphäre sowie nicht abschließbare Zimmer und Sanitärräume. Mangelnde Gewaltschutzkonzepte verstärken diese Gefährdung zusätzlich (17). Trotzdem haben viele betroffene FINTA*s keinen Zugang zu Hilfe, da Sprachmittlung fehlt, Angebote unpassend sind oder Finanzierungshürden beim Zugang zu Frauenhäusern bestehen (18).

Gerade junge FINTA*s ziehen sich im Ankunftsland häufig zurück und sind für Sozialeinrichtungen nur schwer erreichbar (19). Sie erleben dabei mehrere Formen von Diskriminierung gleichzeitig: durch restriktive Aufenthaltsgesetze, rassistische, queerfeindliche und patriarchale Strukturen sowie eingeschränkten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und dem Arbeitsmarkt (20). Queere Geflüchtete sehen sich darüber hinaus mit dem weitgehenden Fehlen diskriminierungssensibler Strukturen in Institutionen konfrontiert (21).

Um queeren Geflüchteten Sicherheit zu geben, braucht es Vertrauen und geschützte Räume. Räume, in denen FINTA*s Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen benennen und in denen Zugänge zu Bildung und Beruf konkret gelegt werden (22). Darüber hinaus müssen diese Angebote an ihren eigenen Bedürfnissen ausgerichtet sein und Peer-Beratung sowie Selbstvertretung aktiv fördern (23).

Das Projekt „Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen*" hat in Baden-Württemberg bereits gezeigt, dass niedrigschwellige und genderspezifische Angebote wirken (24). Allerdings fehlt es auch hier an verlässlicher Regelfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Durch die fehlende Planungssicherheit brechen etablierte Strukturen wieder weg, was für die betroffenen Mädchen und Frauen einen Wegbruch von Unterstützung bedeutet. Durch die fehlende Stabilität geht auch Expertise verloren und gewachsene Beziehungen brechen zusammen.

Wir fordern deshalb

> den Ausbau von Förderprogrammen wie „Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen*" mit verlässlicher Regelfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg über mehrere Jahre,

> verbindliche Gewaltschutzstandards in allen Unterkünften für Geflüchtete: abschließbare Wohn- und Sanitärräume, trägerunabhängige Beschwerdestrukturen sowie verpflichtende Schulungen für Personal, Polizei und Ämter,(25)

> Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Fachkräfte, Verwaltungen und Ehrenamtliche im Umgang mit den spezifischen Bedarfen queerer Geflüchteter sowie den gezielten Aufbau von Peer-to-Peer-Strukturen innerhalb queerer Communities (26).

Quellen

1. Villani, Michaela 2023: “Changing gender norms around female genital mutilation/cutting (FGM/C): a key role for social work in the Global North”

2. Pikramenou, Nikoletta 2019: “Intersex Rights Living Between Sexes”

3. World Health Organization 2025: “Female genital mutilation”

4. Sundin, Laura 2020: “Imposing Identity: Why states should restrict infant intersex surgery”

5. Pikramenou, Nikoletta 2019: “Intersex Rights Living Between Sexes”

6. https://en.wikipedia.org/wiki/LGBTQ_rights_in_Malaysia#Gender_identity_and-_expression, zuletzt abgerufen am 13.06.2026

7. https://www.humandignitytrust.org/country-profile/malaysia/, zuletzt abgerufen am 13.06.2026

8. https://zhrc.org.zw/wp-content/uploads/2017/03/2025-ZHRC-HUMAN-RIGHTS-SITUATION-REPORT.pdf (Seite 26)

9. https://allafrica.com/stories/202509300221.html und https://www.newzimbabwe.com/intersex-persons-drag-government-to-court-in-historic-rights-case/

10. https://www.federalregister.gov/documents/2025/02/03/2025-02194/protecting-children-from-chemical-and-surgical-mutilation

11. https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2026/05/2026-USCT-Strategy-1.pdf

12. Ebd.

13. Ebd.

14. https://www.lsvd.de/de/ct/13510-Trans-und-nicht-binaere-Rechte-weltweit

15. PRO ASYL und Flüchtlingsräte: Geflüchtete Frauen besser schützen! (2023)

16. Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg: Geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* erreichen und stärken; Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen* (IN VIA, 2023–2025)

17. Frauenhauskoordinierung: Frauen mit Fluchterfahrung

18. Frauenhauskoordinierung: Frauen mit Fluchterfahrung

19. Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg: Geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* erreichen und stärken; Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen* (IN VIA, 2023–2025)

20. filia: Empowerment-Programm Frauen* & Flucht

21. Queer Refugees Deutschland: Projekt Fluchtgrund Queer

22. Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg: Geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* erreichen und stärken; Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen* (IN VIA, 2023–2025)

23. filia: Empowerment-Programm Frauen* & Flucht

24. Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg: Geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* erreichen und stärken; Förderung schwer erreichbarer geflüchteter Mädchen* und junger Frauen* (IN VIA, 2023–2025)

25. Frauenhauskoordinierung: Frauen mit Fluchterfahrung

26. Queer Refugees Deutschland: Projekt Fluchtgrund Queer