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Bildungszeit bleibt!
So, 6.11.16

Bildungszeit bleibt!

BESCHLUSS DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 06.NOVEMBER.2016

Mit der Einführung des Bildungszeitgesetzes (BzG BW) hat Baden-Württemberg in der vergangenen Legislaturperiode einen großen Schritt für lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung getan. Zu lange waren wir im Ländervergleich Schlusslicht in dieser Frage. Jetzt endlich können Beschäftigte bis zu fünf Tage im Jahr freigestellt werden für die eigene Weiterbildung. Nicht nur für Bildung, die direkt dem Job zu Gute kommt, sondern auch für politische Bildung und Weiterbildung für Ehrenämter so wie Sprachkurse sind durch dieses Gesetz möglich.

Durch dieses Gesetz wurde nicht nur die persönliche Weiterbildung möglich gemacht sondern auch das Ehrenamt entschieden gestärkt, denn auch die Weiterbildung zum*r noch besser qualifizierten Vereins/Jugendgruppenleiter*in ist wichtig.

Bis vor kurzem musste man für solches Engagement entweder den eigenen Urlaub opfern oder um unbezahlte Freistellung bitten, welche nicht immer gewährt wird.

Ehrenamtliches Engagement ist enorm wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, da sollte sich niemand die Frage stellen müssen, ob sie*er sich das überhaupt zeitlich und finanziell leisten kann. Besonders für Familien mit Kindern ist die zeitliche Frage stets eine Herausforderung.

Die DGB-Gewerkschaften haben nach jahrelange Überzeugungsarbeit ihrerseits dieses Gesetz als großen Erfolg gefeiert, da dadurch erstmals auch politische Bildung durch eine Freistellung gefördert werden kann.

In Zeiten, in denen Populist*innen immer mehr Gehör zu finden scheinen, war und ist dies ein wichtiges Zeichen: Niedrigschwellige politische Bildung ist das Mittel gegen Populist*innen, die vermeintlich einfache und doch unfassbar gefährliche Lösungen verbreiten wollen.

„Wir wollen erreichen, dass sich der Bildungsurlaub auf betriebsbezogene Fortbildungen konzentriert“, sagte die derzeitige christ-demokratische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister der Stuttgarter Zeitung.

Dies ist jedoch nicht nötig da die meisten Firmen ihr Personal für die betriebliche und berufliche Weiterbildung freistellen lässt. Die restlichen Angestellten, deren Betrieb das nicht gewährt, können sich jetzt auf diese 5 Bildungstage berufen.

Besonders in der jetzigen Wirtschaft in der lebenslanges Lernen und Weiterbildung von den Mitarbeitern gefordert wird ist es wichtig, dass das den Menschen auch möglich gemacht wird, sich weiterbilden zu können.

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb den grünen Teil der Landesregierung auf, dem Druck des Koalitionspartners Stand zu halten und das Gesetz auf keinen Fall zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen in Baden-Württemberg zu ändern.

Die Bildungszeit bleibt!

Weiterhin fordern wir:

Der Paragraph der Wartezeit muss abgeändert werden, das man mit dem vergehen der Probezeit ein Anrecht auf Bildungszeit hat und nicht erst nach einem bestehen im Unternehmen nach 12 Monaten.
Es muss für Auszubildende, Lehrer*innen und Professor*innen die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen auch, auch Sie haben fünf Tage im Jahr verdient.
Auch Beschäftigte in kleinen Unternehmen müssen ebenfalls ein Recht auf fünf Tage Bildungszeit bekommen.
Abschaffung der Auflage das Bildungseinrichtungen seit mindestens 2 Jahren am Markt seien müssen damit sie sich für das BzG qualifizieren lassen können

Die Bildungszeit muss weiter gestärkt, nicht geschwächt werden. Lebenslanges Lernen und Bildungszugang für alle war und ist grünes Kernthema. Deshalb sollten sich sowohl Fraktion als auch Regierung weiter für ein starkes Bildungszeitgesetz einsetzen – für eine Bildungslandschaft, die sich nicht nur an Kindern und Jugendlichen orientiert.

» Bildungszeit bleibt! (PDF)