CO2-Kompensation
DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 09. DEZEMBER 2018 IN FREIBURG BESCHLOSSEN.
Die Versammlung möge beschließen, dass bei Unterkünften und Fahrten, die im Rahmen des Verbandes anfallen wann immer möglich eine CO2-Kompensation vorgenommen wird. Wird dies vom Dienstleister (z.B. Jugendherberge, FLixbus etc.) angeboten, soll der Ausgleich in jedem Fall bezahlt werden. Ansonsten gilt es, die enstandene Belastung mit einem CO2-Rechner herauszufinden und über einen Anbieter wie myclimate.org oder atmos-fair.de zu kompensieren. Die entstandenen Kosten können über die GJBW abgerechnet werden.