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An die Arbeit: Selbstbestimmt und gerecht!
Sa, 11.5.13

An die Arbeit: Selbstbestimmt und gerecht!

AN DIE ARBEIT: SELBSTBESTIMMT UND GERECHT!

Arbeit, Arbeit, Arbeit – kann das alles sein?
Wir leben in einem kapitalistischen, neoliberalen Wirtschaftssystem,in dem die Erwerbsarbeit sowohl den sozio-ökonomischen Status wie auch die persönliche Zeiteinteilungmassiv bestimmt. Arbeitslos zu sein gilt immer noch als Stigma. Durch die Zwänge dieses Systems sindNiedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen, lange Arbeitszeiten und eine einseitige Ausrichtung des eigenenLebens nach den Vorgaben des Berufs an der Tagesordnung. Nichtsdestotrotz ist für viele Menschen ihre Arbeitein positiver und wichtiger Teil ihres Lebens, eine Möglichkeit, materiell auf eigenen Beinen zu stehen,interessanten Tätigkeiten nachzugehen und sich in der Gesellschaft zu engagieren. Wir wenden uns gegen dieneoliberal-kapitalistische Engführung des Begriffs Arbeit, der vorschreibt, welche Arbeit vermeintlich viel wertund welche Arbeit vermeintlich weniger wert ist!Die Art und Weise, wie wir arbeiten, muss umgekrempelt werden. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, inder wir anders zusammen leben und arbeiten: Selbstbestimmt, demokratisch, geschlechtergerecht, inklusiv undohne Ausbeutung. Das ist allerdings nicht in unserem derzeitigen Wirtschaftssystem zu machen. Dennoch gibtes viele Maßnahmen und Lösungen, die schon jetzt dazu beitragen können, Arbeit und ihreRahmenbedingungen zu verbessern. Die Grüne Jugend Baden-Württemberg verfolgt weiter das Ziel eines Bedingungslosen Grundeinkommens füralle Menschen. Auch vor diesem Hintergrund müssen die Rahmenbedingungen für Arbeit weiter ausgestaltetwerden und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden.Für selbstbestimmtes Arbeiten!Das Leben aller Menschen bei uns muss sich fälschlicherweise an den Standards der „männlichenNormalbiografie“ messen: Schule, Ausbildung, Beruf, Rente. Diese ist gleichzeitig darauf ausgelegt, dass sie nurfunktioniert, wenn es Personen gibt, die die reproduktive Arbeit übernehmen: Kindererziehung, Hausarbeit,Pflege. Heutzutage trifft Frauen dabei eine Doppel- oder gar Dreifachbelastung, da sie neben der Erwerbsarbeitmeistens den Großteil der reproduktiven Arbeit zu Hause übernehmen. Gleichzeitig lassen die bisherigenRahmenbedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einem stressbehafteten, hochkompliziertenund teilweise gar unmöglichen Unterfangen werden.Neben Kinderbetreuungsplätzen müssen Familien Rechte zustehen, die die Vereinbarkeit von Familie und Berufermöglichen, wie flexible Arbeitszeiten und Arbeiten von zu Hause. Eltern müssen das Recht haben,familienfreundliche Arbeitszeiten in Anspruch zu nehmen, z.B. bestimmte Arbeitsschichten oder der Verzichtauf abendliche Besprechungstermine in der jeweiligen Abteilung. Pro Kind soll den Eltern ein Kontingent anTagen zur Verfügung stehen, das diese unbürokratisch und bei Lohnausgleich zum Elterngeldsatz freinehmenkönnen – dies kann z.B. bei Krankheit des Kindes, aber auch an dessen Geburtstag geschehen. Alle diese Rechtesollen mehr als einer oder zwei Bezugspersonen des Kindes zur Verfügung stehen, um verschiedenstenFamilienmodellen Rechnung zu tragen.Um eine geschlechtergerechte Arbeitswelt zu erreichen, müssen aber nicht nur die Rahmenbedingungen vonArbeit grundlegend verändert, sondern auch endlich die gläserne Decke aufgebrochen werden! Die GRÜNEJUGEND Baden-Württemberg fordert folgerichtig eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent in allenAufsichtsräten, Vorständen und Leitungspositionen auf allen Ebenen. Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit undein Druckmittel, damit sich Männernetzwerke öffnen und Arbeitskulturen ändern.Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass heutzutage Druck herrscht, für einen beruflichen Aufstieg weitmehr als die vorgegebene Wochenstundenzahl zu arbeiten. Dies hat negative gesundheitliche Folgen für ArbeitnehmerInnen und schließt bestimmte Gruppen, insbesondere Frauen, vom Aufstieg aus. EineReduzierung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden würde diesen Druck entscheidend reduzieren. Wir setzenuns daher für die 30-Stunden-Woche als perspektivisches Vollzeitarbeitsverhältnis ein. Dies ist für uns einwichtiger Schritt hin zu selbstbestimmter, weniger gesundheitsbelastender Arbeit und einer deutlich besserenVereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit.Für uns ist klar: Niemand darf zu Arbeit gedrängt oder gar gezwungen werden. Die Teilhabe an der Gesellschaft,an Politik und Freizeitgestaltung darf nicht vom Status „in Arbeit“ bzw. „arbeitslos“ abhängen. Soziale Sicherungmuss dies gewährleisten und immer sanktionsfrei sein. Als Ziel steht für uns dabei eine Gesellschaft, in der sichunser Verhältnis zu Arbeit grundsätzlich gewandelt hat und in der allen ein bedingungsloses Grundeinkommenzur Verfügung steht.Zum selbstbestimmten Arbeiten gehört aber nicht nur die individuelle Zeiteinteilung, sondern auch ein Wirtschaftssystem, in dem Arbeit und Unternehmen demokratisch organisiert sind. Wir setzen uns für eine stärkere Förderung von GenossInnenschaften und anderen demokratisch aufgebauten Wirtschaftsformen ein: Demokratische Organisations- und Entscheidungsgrundsätze müssen auch in der Wirtschaft gelten. Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten dürfen langfristig nicht bei den Befugnissen des Betriebsrats enden. Langfristig streben wir an, dass die Unternehmen den ArbeiterInnen und Angestellten gehören, die darin arbeiten.Die selbstbestimmte Teilhabe geistig oder körperlich beeinträchtigter Menschen an Gesundheit, Bildung und Arbeit ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ein Menschenrecht. Alle Menschen, egal mit welchen Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen gehören von Anfang an in unsere Gesellschaft. Diese lebt von solch einer Vielfalt von Charakteren, Fähigkeiten und Perspektiven. Allerdings werden Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Barrieren nur zu kleinen Teilen in unsere Gesellschaft einbezogen und oftmals systematisch aussortiert, sei es im Alltag oder auf dem Arbeitsmarkt. In der Realität wird die UN-Konvention aber kaum durchgesetzt. Auch wenn die Unternehmen ab 20 Personen dazu verpflichtet sind fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, werden die Bedürfnisse jener oft nur schwach bis gar nicht in der Unternehmenspolitik und darüber hinaus berücksichtigt. Zu den Problemen zählen unzureichende Gesetze ebenso, wie die Bereitstellung von Fördermitteln und die Bildungsarbeit in Schulen und an Arbeitsplätzen. Wir müssen die Trennwände und Barrieren in den Köpfen unserer Gesellschaft überwinden, die die Menschen insbesondere auf ihre Behinderung und steuerlichen Vorteile reduziert, statt sich an den individuellen Fähigkeiten zu orientieren. Möglichkeiten, die gesetzlichen Regelungen zur Inklusion zu umgehen, müssen dringend ausgehebelt werden. Wir wollen nicht, dass die pauschalisierte Abschiebung in isolierte ”Behinderten-Einrichtungen” zur Regel wird.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:•Eltern von staatlicher Seite, z.B. durch kostenlose Ganztagsbetreuung zu unterstützen.•Eine Frauenquote von mindestens 50% in allen Aufsichtsräten, Vorständen und Leitungspositionen aufallen Ebenen.•Die 30-Stunden-Woche als Vollzeitarbeitsverhältnis.•Die berufliche Bildung und Vorbereitung von Menschen mit Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes stattfinden zu lassen.•Eine Anonymisierungspflicht für Bewerbungen, um zu vermeiden, dass die Bewerbungen schon vor Bewerbungsgesprächen aufgrund von Vorurteilen und Diskriminierung aussortiert werden.•Eine verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Betrieben ab einer Größe von 20 MitarbeiterInnen, um Menschen mit Behinderungen so einen Zugang zu Betrieben zu gewähren.•Kommunikationsbarrieren dürfen nicht länger die Aus- und Fortbildungsprozesse für Menschen mit Behinderung beeinträchtigen, sondern müssen durch die Bereitstellung und Kostenübernahme von Kommunikationshilfen, -maßnahmen oder Arbeitsassistenzen durch die Arbeitgeber und den Staat sichergestellt werden.•Die Verankerung von DolmetscherInneneinsätzen im Arbeitsförderungsgesetz. Für gerechte Löhne!Arm trotz Arbeit – das ist in Deutschland Realität. Viele Menschen können nicht von ihrem Einkommen lebenund müssen zusätzlich „aufstocken“, sind also auf Transferleistungen oder zusätzliche Minijobs angewiesen.Laut einer Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) von 2012 arbeitet fast jeder vierteBeschäftigte für weniger als neun Euro pro Stunde. 6,8 Millionen Menschen arbeiten für einen Stundenlohnunter 8,50 Euro, etwa 2,5 Millionen für unter sechs Euro. Diese unerhörte Situation hat sich über Jahreentwickelt. Wir müssen dem jetzt ein Ende bereiten!Um das Gleichgewicht für eine solidarische Gesellschaft wieder angemessen auszutarieren, ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn unabdingbar, schließlich müssen alle von ihrer Arbeit leben können. Ein Mindestlohn schützt die ArbeitnehmerInnen vor der immer stärker grassierenden Ausbeutung durch unanständige Bezahlung. Auch ist ein Mindestlohn ein Gebot ökonomischer Vernunft in einer nachhaltig wirtschaftenden Gesellschaft, da ohne Mindestlohn quasi eine indirekte Subventionierung von nicht tragfähigen, alleine auf Ausbeutung und der Tatsache, dass in einigen Branchen ein Arbeitgebermarkt vorherrscht, basierenden Geschäftsmodellen gegeben ist. Somit ist der Mindestlohn auch ein Instrument fairen Wettbewerbs. Vor allem Beschäftigte, die nicht gewerkschaftlich gebunden sind, können durch einen Mindestlohn besser geschützt werden. Die genaue Höhe des Mindestlohns soll in einer Kommission aus ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen undWissenschaftlerInnen in regelmäßigen Abständen evaluiert werden und nicht unter zehn Euro liegen. EinMindestlohn muss in jedem Fall armutsfest sein und damit zur gerechten Teilhabe am gesellschaftlichen undkulturellen Leben befähigen. Darüber hinausgehende branchenspezifische Mindestlöhne sind weiterhinmöglich, jedoch dürfen sie nicht unter diesem Niveau liegen.Die Tarifautonomie ist dennoch ein hohes verfassungsrechtliches Gut. Sie umfasst das Recht dereigenständigen Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zwischen denVerbänden des Arbeitsmarktes. Tarifautonomie und gesetzlicher Mindestlohn dürfen nicht – wie langegeschehen – gegeneinander ausgespielt werden, denn sie ergänzen sich perfekt. Neben den Verhandlungen derTarifparteien dient der Mindestlohn vorrangig dem Zweck, Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu schützen. Dasist fair und fördert den sozialen Frieden.Mit Fairness hat die bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nichts zu tun. Im Durchschnittbeträgt der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen 22 Prozent, was vor allem dadurchzustande kommt, dass Frauen oft in Teilzeit oder in „typisch“ schlechter bezahlten Frauenberufen arbeiten,sowie schlechtere Aufstiegschancen haben. Doch selbst wenn Frauen exakt die gleiche Arbeit ausführen wieMänner, bekommen sie hier durchschnittlich einen geringeren Lohn gezahlt. Für eine geschlechtergerechteArbeitswelt ist es notwendig, Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern abzuschaffen. EinEntgeltgleichheitsgesetz für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst, das die Lohngleichheit zwischen denGeschlechtern garantiert, damit niemand aufgrund seines Geschlechts bzw. der Möglichkeit einerSchwangerschaft benachteiligt werden darf, muss diese Ungerechtigkeit stoppen. Außerdem haben wir gerade in den sozialen Berufen eine erschreckende Entwicklung hin zu mehrUngerechtigkeit: Mehr Verantwortung, weitere Aufgabenbereiche sowie weniger Personal und ansteigendeÜberstunden sorgen für erhebliche Mehrbelastungen. Doch obwohl unsere Gesellschaft ohne die Arbeit vonPflegekräften, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen oder JugendbetreuerInnen aufgeschmissen wäre, stehen dietäglichen Verdienste der Beschäftigten in einem krassen Gegensatz zur tatsächlichen Entlohnung.Wenn von der Wertschätzung sozialer Berufe die Rede ist, dann geht es zugleich um die Wertschätzung vonBerufen, die mehrheitlich von Frauen besetzt sind. Und es geht auch um die Geringschätzung weiblicherArbeitskraft. Nehmen wir die Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, so weisen sie ein wesentlichesKennzeichen der Wert- bzw. der Geringschätzung weiblicher Arbeitskraft und Berufstätigkeit auf: Einer eherhohen ideellen Wertschätzung steht eine ausgeprägte materielle Geringschätzung und damit Vergütunggegenüber. Besonders hier sind branchenspezifische Mindestlöhne daher besonders vonnöten, um die Berufeaufzuwerten.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb: •Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro.•Einkommen mithilfe eines transparenten Entlohnungssystems vergleichbar zu machen, umLohngleichheit zu erreichen.•Ein Entgeltgleichheitsgesetz für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst.•Ein Verbandsklagerecht für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um gegen Lohndiskriminierungjuristisch vorgehen zu können.Für faire Bedingungen!Der Arbeitsmarkt und die Arbeit selbst sind in den letzten zehn Jahren – unter anderem durch die Agenda 2010– immer stärker entregelt worden. Sichere Arbeitsplätze, die den Menschen die Möglichkeit geben, eigenständigihre Zukunft zu gestalten, sind für viele außer Reichweite. Mittlerweile ist ein Viertel der Beschäftigten in derBundesrepublik von atypischer Beschäftigung betroffen. Diese Entwicklung trägt mit dazu bei, dass die Scherezwischen Arm und Reich weiter auseinanderklafft und soziale Ungerechtigkeit in Stein gemeißelt wird. Dermaterielle und psychische Druck zieht in diesem Zusammenhang Kreise und sorgt für Unsicherheit bei denMenschen und ihren Familien. Auch neue Jobs entstehen heutzutage meist lediglich in prekärenBeschäftigungsverhältnissen – 7,8 Millionen Menschen arbeiten in Minijobs, in Leiharbeit oder mit befristetenVerträgen. Junge Menschen stecken zudem oft in der „Sackgasse Praktikum“. Wir wollen dieserverhängnisvollen Entwicklung einen Riegel vorschieben.Die Leiharbeit nimmt kontinuierlich zu und ist die am schnellsten wachsende Beschäftigungsform. Für dieBeschäftigten ist dies eine bittere Entwicklung: Viele müssen niedrige Löhne hinnehmen und haben deutlichweniger Planungssicherheit. Zu viele ArbeitgeberInnen setzen mit Leiharbeit auf „Hire and Fire“ und dieBeschäftigten haben das Nachsehen. Ihre Lebensplanung erschwert sich und sie müssen Dumpinglöhnehinnehmen, die zum Teil aufgestockt werden müssen. Dieser Entwicklung muss entgegen gewirkt werden!Um den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu fördern, darf der Einsatzzeitraum, nicht wie bisher, unbegrenzt sein – stattdessen fordern wir eine Begrenzung auf 12 Monate, sowie das Einführen eines 10% Gehaltsaufschlags für die LeiharbeiterInnen im Vergleich zur Stammbelegschaft. Dadurch verdienen LeiharbeiterInnen besser, und es ist für Unternehmen sehr viel attraktiver, LeiharbeiterInnen fest anzustellen, da sie dann ”nur noch” normal viel bekommen.Mittel- und langfristig fordert die GRÜNE JUGEND deshalb eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Zweck der Leiharbeitsgesetze, wie bei der Einführung unter der Regierung von Willy Brandt1. Eine ganzheitliche Abschaffung der Leiharbeit würde zwangsläufig zu einem erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu einer daraus resultierenden Lockerung der Kündigungsfristen führen und damit eine für die Gesamtheit der ArbeitnehmerInnen unsicherere Arbeitssituation bedeuten.Um den LeiharbeiterInnen ein Stück mehr Beschäftigungssicherheit zu garantieren, sollen diese von derVerleihfirma nur unbefristet beschäftigt werden dürfen. Zudem müssen die Betriebsräte sofort einMitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Obergrenzen für die Zahl an LeiharbeiterInnen im Verhältnis zurStammbelegschaft erhalten.Nach minimalen Regulierungen in der Leiharbeit weichen derzeit immer mehr Unternehmen auf die Einführungvon Werkverträgen aus. Somit werden die eigenen Beschäftigten durch die Beschäftigten desWerkvertragsunternehmens ersetzt, um die Absenkung von Personalkosten durch die Verlagerung vonBetriebsteilen in tariffreie Bereiche oder billigere Tarifverträge zu erreichen. Um diese Farce zu beenden, ist eineAbgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen durch eindeutige Kriterien im Rahmen desArbeitnehmerInnenüberlassungsgesetzes (AÜG) notwendig.Ein weiteres Problem, das für Verunsicherung und psychische Belastungen bei den Menschen sorgt, ist dieHäufung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Diese machen eine vernünftige Lebensplanungunmöglich. Um dagegen vorzugehen, wollen wir uns für die Streichung der „Befristung ohne Sachgrund“einsetzen. Minijobs fungieren derzeit als zentraler Verstärker im Niedriglohnsektor. Vor allem viele Frauen werden damitklein gehalten und benachteiligt, da sie keinen gleichrangigen Arbeitsplatz erhalten und kein Schutz durch dieSozialversicherungen zur Verfügung steht. Wir wollen diese unzumutbare Ausdehnung von Minijobs beenden,indem wir die Minijob-Regelung ganz abschaffen. Stattdessen setzen wir auf vollwertige Arbeitsverhältnissemit Sozialversicherungspflicht.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:•Die klare Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit.•Umfassende Kontrollen der Sozialversicherungen sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls(FKS).•Praktika auf drei Monate zu begrenzen (außer Studien- bzw. Ausbildungsordnungen sehen etwasanderes vor) und dass sie mit mindestens 450 Euro pro Monat vergütet werden sollen. •Eine klar formulierte zeitliche Begrenzung des Einsatzzeitraums auf 12 Monate und das Gleichsetzender Bezahlung von LeiharbeiterInnen mit der Bezahlung der Stammbelegschaft, sowie das Einführeneines 10 prozentigen Aufschlags für die LeiharbeiterInnen.Für echte Rechte!Die gesetzlichen Rechte von ArbeitnehmerInnen innerhalb eines Unternehmens werden häufig nicht richtigbeachtet oder mit Füßen getreten. In den letzten Jahren kamen vermehrt Fälle von Überwachungsmethodenans Licht, bei denen die Datenschutzrechte der ArbeitnehmerInnen ignoriert wurden. Die Beschäftigten werdensystematisch unter Generalverdacht gestellt. Wir wollen deutlich machen, dass das Grundrecht auf dieinformationelle Selbstbestimmung auch hier gelten muss.Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Hierzu gehen die gesetzlichen Regelungen für Auszubildende, Freiwilligeund ArbeitnehmerInnen nicht weit genug. Daher fordern wir, unabhängig vom Alter, die Anhebung des Jahresurlaubsanspruchs auf mindestens 30 Werktage.Viele Menschen leiden unter einer hohen Stressbelastung in ihrem Beruf, was häufig gesundheitliche Beschwerden verursacht. Wenn Arbeit krank macht, müssen wir etwas ändern. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für flexible Arbeitszeitmodelle ein, in denen die Beschäftigten sich ihre Arbeitszeit einteilen und bei Bedarf Pause machen können. Dem Trend, auch in der Freizeit ständig für den/die ArbeitgeberIn erreichbar zu sein, stehen wir kritisch gegenüber. In vielen Branchen wird mit allen Mitteln versucht, möglichst wenige Menschen einzustellen, nur um Kosten zu sparen. Diese „Sparmaßnahmen“ dürfen aber nicht auf Kosten der Gesundheit stattfinden. Doch in vielen Unternehmen wird von den Angestellten erwartet eine hohe Anzahl von Überstunden zu leisten, die weder vergütet noch als Urlaub in Anspruch genommen werden können. Hier brauchen wir ein Umdenken!Sexismus, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz werden in vielen Unternehmen nicht thematisiert odersogar geduldet. Für die Opfer wird dann der tägliche Gang zum Arbeitsplatz zur Tortour. Das nehmen wir alsGRÜNE JUGEND Baden-Württemberg nicht hin. Wir fordern Betriebsräte, Gewerkschaften, Vorstände undAufsichtsräte auf, sich diesem Thema anzunehmen und Hilfe für die Betroffenen innerhalb des Unternehmenszu schaffen.Die ArbeitnehmerInnen in Krankenhäusern und Kindergärten, die der Kirche untergeordnet sind, genießen nichtdieselben Rechte wie die ArbeitnehmerInnen in anderen Krankenhäusern und Kindergärten. Für sie gibt esnicht die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen und zu streiken. 1,2 Millionen MitarbeiterInnen von Caritasund Diakonie sind davon in Deutschland betroffen. Das stellt für uns eine Ungerechtigkeit dar, die es zubeseitigen gilt. Das Streikrecht und die Tarifautonomie müssen auch für die Kirche gelten. Darüber hinaussetzen wir uns dafür ein, die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes auf kirchliche ArbeitgeberInnenanzuwenden und so auch dort verbindliche Mitbestimmungsmöglichkeiten zu ermöglichen. In unserer sich immer schneller ändernden Arbeitswelt ist Weiterbildung und lebenslanges Lernenunverzichtbar, deshalb sollten ArbeitnehmerInnen hier unterstützt und gefördert werden. Wir fordern auch inBaden-Württemberg die Einführung von sogenanntem „Bildungsurlaub“ an fünf Tagen im Jahr, bei vollerLohnfortzahlung. Mit Hilfe dieser Freistellung können ArbeitnehmerInnen ihre Qualifikationen ausbauen.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:•Die Überwachung und Verhaltenskontrolle von E-Mails, Telefon und Internet einzelner MitarbeiterInnenzu verbieten sowie die Begrenzung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz im Zusammenhang miteinem Beschäftigtendatenschutzgesetz.•Eine Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts. •Die Ausweitung des Arbeitsschutzgesetzes zum Schutz vor Stress und zur Minderung psychosozialer Belastungen am Arbeitsplatz sowie die Durchsetzung von Anti-Stress-Verordnungen.•Eine gesetzliche Pflicht für ArbeitgeberInnen, geleistete Überstunden auszubezahlen oder denUrlaubsanspruch für betroffene ArbeitnehmerInnen zu erhöhen.•Die Möglichkeit des Bildungsurlaubes an fünf Tagen im Jahr.•Eine Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs auf mindestens 30 Werktage.Für wirksame Mitbestimmung!Überall, wo Menschen beschäftigt sind, muss ein funktionierendes Miteinander zwischen Beschäftigten undArbeitgeberInnen bestehen, damit Arbeit nicht vor lauter Konkurrenzdenken, Profitstreben und Egoismenentwürdigt. Dieses Miteinander kann nur funktionieren, wenn MitarbeiterInnen selbst darüber mitbestimmenund ihre Meinung kund tun können. Dazu gibt es verschiedene Mitbestimmungsmöglichkeiten, die inDeutschland für Betriebe vor allem im Betriebsverfassungsgesetz und im öffentlichen Dienst in den jeweiligenPersonalvertretungsgesetzen festgeschrieben sind. Das wichtigste Gremium ist dabei der Personal- bzw.Betriebsrat, aber auch in der Jugendauszubildendenvertretung (JAV) oder als Gleichstellungsbeauftragte lässtsich vieles in seinem eigenen Arbeitsumfeld verändern und gestalten. Eins hat sich klar gezeigt: Wo es starkeArbeitnehmerInnengremien gibt, sind die Arbeitsbedingungen und der Umgang mit ArbeitnehmerInnentendenziell besser als dort, wo sich ArbeitnehmerInnen nicht organisieren und es keinerlei Anlaufstellen gibt.Deshalb ist für uns klar: Wir wollen eine starke ArbeitnehmerInnenschaft mit einem durchsetzungsfähigenBetriebs- oder Personalrat. Dazu muss die Politik den Rahmen vorgeben.So ist die lange Wahlperiode von vier Jahren eine echte Abschreckung für eine Kandidatur. Gerade für jungeArbeitnehmerInnen ist es oft nicht sicher, ob sie diese Zeit in einem Betrieb bleiben werden. Deshalb fordern wirdie Verkürzung auf zwei Jahre und damit alle zwei Jahre wiederkehrende Betriebsrats- bzw.Personalratswahlen. Der Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder muss unbedingt erhalten bleiben,damit diese ungehemmt den Aufgaben für die sie gewählt worden sind, nachgehen können, ohne Angst vorKonfrontationen haben zu müssen. Momentan bekommen LeiharbeiterInnen das aktive Wahlrecht für Betriebsratswahlen erst ab dreimonatigerBeschäftigung in einem Betrieb. Wir wollen dies stattdessen auf die Dauer von einem Monat verkürzen, um denGemeinsinn im Betrieb zu stärken und Unterschiede zwischen LeiharbeiterInnen und normalen Beschäftigtenweiter abzubauen.Wo es einen Betriebsrat gibt, gibt es AnsprechpartnerInnen für Beschäftigte. Deshalb ist für uns jedesUnternehmen mit Betriebsrat besser als eins ohne. Die Gründung eines Betriebsrates zu organisieren ist fürviele Beschäftigte aber ein großes Hindernis. Deshalb fordern wir, dass jedeR ArbeitgeberIn zur erstmaligenDurchführung einer Betriebsratswahl gesetzlich verpflichtet werden muss, sofern es in diesem Betrieb nochkeinen Betriebsrat gibt und er die Voraussetzungen für einen Betriebsrat nach dem Personalverfassungsgesetzerfüllt. Sobald Beschäftigte ihre Kandidatur erklärt haben, gilt für sie der Sonderkündigungsschutz.Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und derzur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Auch diese wollen wir analogzum Betriebsrat verpflichtend ab fünf Wahlberechtigten einführen. Da sich eine Person als Jugend- undAuszubildendenvertretung oft schwer tut, wollen wir bei fünf bis 20 Wahlberechtigten die Anzahl derVertreterInnen auf zwei erhöhen.Auch innerhalb der Betriebsräte ist der Anteil der Frauen zu gering und spigelt die Wirklichkeit nicht wieder. Umdies zu verändern, bedarf es einer gesetzlichen Verpflichtung für Betriebsratswahlen, mindestens so vieleFrauen in einen Betriebsrat zu wählen, wie Frauen prozentual im Unternehmen beschäftigt sind.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:•Die Amtsperiode von BetriebsrätInnen auf zwei Jahre zu verkürzen. •LeiharbeiterInnen das aktive Wahlrecht für Betriebsratswahlen ab einmonatiger Beschäftigung ineinem Betrieb zu ermöglichen. •ArbeitnehmerInnen mehr Möglichkeiten zu eröffnen, um den wirtschaftlichen Kurs eines Unternehmenmitzubestimmen. •Eine konsequente Einbeziehung der JAV durch Betriebsrat und ArbeitgeberInnen.Für gute Ausbildung!Die Rechte der Auszubildenden sind im Bundesbildungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz, sowie in denbundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen von den jeweiligen Berufen klar geregelt. Nichtsdestotrotzwerden diese Gesetze in der Praxis in vielen Fällen nicht von den Lehrbetrieben eingehalten. Stattdessen wirdAuszubildenden mit Abmahnungen, schlechten Zeugnissen oder gar Kündigungen gedroht, wenn diese sichgegen schlechte Arbeitsbedingungen oder unbezahlte Überstunden zur Wehr setzen wollen. Als billigeArbeitskraft eingesetzt, müssen Auszubildende häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten leisten, die sie oft vonden anderen Beschäftigten aufgetragen bekommen. Das hat mit dem eigentlichen Sinn einer Ausbildung nichtsgemein. In einer Ausbildung müssen Menschen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und verschiedeneKompetenzen erwerben zu können, welche sie in diesem Beruf nach vorne bringen. Auszubildende müssenjetzt darin bestärkt werden, Mängel anzuprangern und ihre Rechte einzufordern.Während immer mehr SchülerInnen keinen Ausbildungsplatz finden, herrscht in Deutschland gleichzeitig ein enormer Fachkräftemangel. Immer häufiger kommen Schülerinnen und Schüler von der Schule ohne die Möglichkeit eine Ausbildung zu beginnen und werden stattdessen von Maßnahme zu Maßnahme geschickt oder stecken in berufsbildenden Schulen fest. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren mehrere tausend Ausbildungsplätze unbesetzt blieben, da die Ausbildungsplätze entweder nicht interessant für die SchulabgängerInnen waren oder ihr Schulabschluss sie nicht ausreichend für die ausgeschriebenen Stellen qualifizierte. Die ausbildenden Betriebe sollten daher stärker auf die Nachfrage der SchulabgängerInnen eingehen. Viele Betriebe bilden nicht aus, obwohl sie die Kapazitäten dazu hätten. Durch die Förderung und Ausbildung aller jungen Menschen würden der Staat und Unternehmen langfristig sparen und jungen Menschen eine Perspektive geben. Auszubildende, die einer kostenpflichtigen qualifizierenden Ausbildung nachgehen, sehen sich häufig mit einerbesonders schwierigen finanziellen Situation konfrontiert, da sie neben den Kosten für ihren Lebensunterhaltauch noch die Kosten für ihren Ausbildungsgang aufbringen müssen. Gerade im Bereich der Heilberufe gibt esinzwischen viele Ausbildungen, die für die AusbildungsteilnehmerInnen mit erheblichen Kosten verbunden sind.So müssen beispielsweise angehende Psycho-, Physio- oder ErgotherapeutInnen mit Ausbildungskosten inHöhe von mehreren 1000 Euro rechnen. Dies führt zu einer unsozialen Auslese nach persönlicher Einkommens-und Vermögenssituation, die dem Recht auf freie Berufs- und Ausbildungswahl entgegen steht. Durch diehohen finanziellen Hürden werden Menschen abgeschreckt, überhaupt eine entsprechende Ausbildung zubeginnen. Dies ist auch deshalb problematisch, weil es sich häufig um solche Berufsfelder handelt, in denen einwachsender Bedarf an qualifizierten Fachkräften schon heute absehbar ist. Es wird höchste Zeit, dass auch dieSituation von Azubis in kostenpflichtigen Ausbildungsverhältnissen endlich in den Blick genommen wird. Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert deshalb:•In jeder Berufsschule eineN AnsprechpartnerIn für die Schülerinnen und Schüler, um sie bei Problemenim Betrieb zu unterstützen sowie einen Unterricht, der über die Rechte aufklärt.•Die Übernahme der Auszubildenden für mindestens zwei Jahre im Ausbildungsbetrieb.•Eine Ausbildungsplatzumlage, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen und diese zu finanzieren.•Eine Ausbildungsplatzgarantie spätestens vier Monaten nach Beendigung der Schule.•Das elternunabhängige BAföG, wie es auch schon beim zweiten Bildungsweg bezahlt wird. •Die Verantwortlichen in der Politik, den Gewerkschaften und den Berufsverbänden dazu auf, Lösungenzu entwickeln, damit die Ausbildung nicht zur Kostenfalle wird.