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Die Landesverfassung ist für alle da – nicht nur für Christ*innen
So, 1.12.13

Die Landesverfassung ist für alle da – nicht nur für Christ*innen

DIE LANDESVERFASSUNG IST FÜR ALLE DA - NICHT NUR FÜR CHRIST*INNEN!

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert den Landtag und die Landtagsfraktion vonBündnis90/DieGrünen auf, eine säkulare Landesverfassung auf den Weg zu bringen.Liest man die Landesverfassung von Baden-Württemberg, so könnte man denken, man lebe in einemchristlichen Gottesstaat.Noch bevor zu lesen ist, dass Baden-Württemberg ein demokratischerRechtsstaat ist, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, wie sich die Volksvertretung gestaltet usw., legensieben Artikel die Rechte der Religionsgemeinschaften, insbesondere die der beiden christlichenGroßkirchen, fest. Doch auch außerhalb des Kapitels „Religion und Religionsgemeinschaften“ spieltReligion eine Rolle. Sowird nicht nur in der Präambel der Verantwortung vor Gott ein hoher Stellenwertzugeschrieben vor, sondern auch in einzelnen Artikeln der Landesverfassung selbst.In Artikel 1 heißt es,der Mensch solle seine Gaben „in Erfüllung des christlichen Sittengesetzes“ entfalten und Artikel 12 legtfest, dass die Jugend „in Ehrfurcht vor Gott“, sowie „im Geiste der christlichen Nächstenliebe“ zu erziehensei.Die Verfassung ist nun 60 Jahre alt und anlässlichdieses Jubiläumsist es nicht nur an der Zeit,dendemokratischen Erfolg zu würdigen, sondern sich mit einer modernen und zeitgemäßen Weiterentwicklungzu beschäftigen.Dazu gehört auch, den Religionsbezug in der Verfassung kritisch zu hinterfragen, denn wirleben in einer bunten und vielfältigen Gesellschaft! Das Grundrecht auf Religions- und Glaubensfreiheiterlaubt es jedem Menschen, selbstbestimmt zu entscheiden, was er*sie glaubt und welcherReligionsgemeinschaft er*sie sich anschließen möchte. Es ist ebenso möglich, an keinen Gott zu glauben,keiner Konfession anzugehören und religionsfrei zu leben. Gemäß desGleichheitsgrundsatzesdarf keinMensch aufgrund seines Glaubens bzw. seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugtwerden.Dies steht in Widerspruch zu bestimmten Formulierungen in der baden-württembergischenLandesverfassung: Warum sollten Nicht-Christ*innen das explizitchristlicheSittengesetz, welches ohnehinnicht eindeutig defniert ist, erfüllen? Wieso sollten nicht-christliche Eltern, ihr KindzuchristlicherNächstenliebe erziehen (lassen)? Jedem und jeder ist es selbst überlassen, sich für odergegen das Ausleben christlicher Religion zu entscheiden. Der Staat nimmt diese Entscheidung durch solcheFormulierungen in der Verfassung vorweg.Das Gleiche gilt für die Entscheidung, an die Existenz eines göttlichen Wesens zu glauben. Eine Verfassungkann nicht einerseits Glaubensfreiheit garantieren, andererseits aber die Existenz eines Gottes als Tatsachedarstellen. Auch die Aufforderung, die Jugend „in Ehrfurcht vor Gott“ zu erziehen, schränkt dieSelbstbestimmung nicht-gläubiger oder atheistischer Eltern ein.Es ist richtig grundsätzliche Werte, die alsGrundregeln für einfriedliches,tolerantesundweltoffenes Zusammenleben stehen, in der Verfassung zuverankern. Diese Werte sollten jedoch nicht christlich bewertet sein, sondern auf einer neutralen, liberalenund für alle zugänglichen Grundlage beruhen.Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg, die Streichung dieser Formulierungen aus derLandesverfassung. Nur so kann erreicht werden, dass sich Gläubige aller Religionen und Nichtgläubigegleichermaßen mit der Landesverfassung identifzieren können.