Gleichstellung von Religions- und Ethikunterricht
GLEICHSTELLUNG VON RELIGIONS - UND ETHIKUNTERRICHT
Im Jahre 1998 klagte ein Schüler vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Freistellung vomEthikunterricht, da er nicht mit dem Religionsunterricht gleich gestellt und somitverfassungwidrig sei.Das Gericht erkannte die Verfassungswidrigkeit an und fordete eine gesetzliche Grundlage "inabsehbarer Zeit". Dies wurde vom Gesetzgeber, in diesem Fall das Land Baden-Württemberg,jedoch bis heute nicht umgesetzt.Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert daher:Die Gleichstellung von Religions- und Ethikunterricht unter folgenden Aspekten:1. Der Ethikunterricht muss verpflichtend ab der 1. Klasse an jeder Schule angeboten werden.2. Ab dem Zeitpunkt der Religionsmündigkeit müssen die SchülerInnen ihre Wahl frei undunbegründet treffen dürfen.3. Dem Beruf der Ethiklehrerin/des Ethiklehrers muss eine spezielle akademische Ausbildungzu Grunde liegen.4. Das Fach Ethik muss als schriftliches Abiturprüfungsfach zugelassen werden.