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Gleichstellungsstrategie Baden-Württemberg mit Leben füllen
So, 15.5.22

Gleichstellungsstrategie Baden-Württemberg mit Leben füllen

DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 15. MAI 2022 IN MARKELFINGEN BESCHLOSSEN.

Im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg für die Legislaturperiode 2021-2026 steht u.a. folgendes Vorhaben im Bereich Gleichstellung: „Unser Ziel ist die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen. Deshalb werden wir eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg entwickeln.“

Als Grüne Jugend Baden-Württemberg greifen wir dieses Vorhaben auf und denkenGleichstellung über das binäre Geschlechterverständnis hinaus. Wir möchten zu diesem Vorhaben unsere Impulse mitgeben, damit wir noch in dieser Legislaturperiode eine allumfassende, mit konkreten Maßnahmen unterstrichene Strategie zur Gleichstellung aller Geschlechter beschließen und umsetzen. Dazu orientieren wir uns an den Aufgabenfeldern der BW Ministerien und unterscheiden zwischen "internen Maßnahmen", also in den jeweiligen Ministerien, und "politischen Maßnahmen", also im jeweiligen politischen Themenfeld. Die Bestandsaufnahme zu jeden Thema findet ihr in der Begründung.

1: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

INTERNE MAßNAHMEN

- Stellenausschreibungen in der weiblichen Form können die Motivation und die direkte Ansprache schaffen und so die Bewerbungen von weiblicher Seite erhöhen. In Freiburg werden ab sofort alle öffentlichen Stellen in der weiblichen Form ausgeschrieben (z.B. Abteilungsleiterin (a), wobei das a für alle steht und symbolisiert, dass der Posten dennoch offen für alle Bewerber:innen ist).

- Die Gremien sind unzureichend paritätisch besetzt. So liegt der Frauenanteil bei nur 28%. Grund ist die Ausnahmeregelung, dass die Ausübung eines Mandats oft an einen Dienstposten gekoppelt ist (72% in betroffenem Ministerium). An dieser Sonderregelung muss ohne Umschweife gearbeitet werden, es kann nicht sein, dass Frauen durch die Besetzung von bestimmten Dienstposten und dann nochmal die Besetzung von Gremien automatisch doppelt nicht berücksichtigt werden. Die Besetzung von Gremien muss ohnehin nicht von vornherein schon festgelegt sein. Und selbst wenn man dies für unumgänglich empfindet, bedarf es dringend der Schaffung von Sonderplätzen.

- Gender Budgeting innerhalb der Ministeriumsausgaben einfließen lassen sowie als Voraussetzung zur Auswahl von Projekten bei Ausschreibungen.

- Um die Gleichberechtigung innerhalb von Behörden weiter voranzutreiben ist die Einführung von Pflichtweiterbildungen und Seminare zur Gleichstellung (zumindest) für Führungskräfte (= Ministerialdirektor, Abteilungsleiter und Referatsleiter *innen) unumgänglich.

- Website des Innenministeriums zu Beratungszwecken in den Bereichen Hate Speech im digitalen Raum und (sexualisierter Gewalt) ausbauen

- Die Abteilung 7 – Digitalisierung ist aktuell in den vier leitenden Stellen zu 75% von Männern besetzt. Es muss bei dieser wichtigen Zukunftsthematik dringend von Anfang an auf Parität geachtet werden. Die Besetzung der Abteilung soll überdacht werden.

POLITISCHE MAßNAHMEN

Täter*innen Prävention stärken: Das Land Baden-Württemberg soll sich zur Aufgabe machen nicht nur Opfer auf ihren Wegen zu begleiten, sondern verstärkt in die Täterprävention investieren. Darüber hinaus braucht es auch Präventionsangebote für Menschen, die Neigungen zu Gewalt o.ä. bei sich wahrnehmen.

- Täter*innen Prävention stärken: Verstärkt in die Täterprävention investieren. Darüber hinaus braucht es auch Präventionsangebote für Menschen, die Neigungen zu Gewalt o.ä. bei sich wahrnehmen.

- Informationsmaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen, Ärzten und Kliniken sammeln sowie Strategien zum Ausbau von Kliniken zum Abbruch entwickeln

- Beratungsangebote zu Hate Speech, sexueller Gewalt und Schwangerschaftsabbrüchen ausbauen und anpassen an den digitalen Raum

- Kompetenzlücke in Beratungsstellen schließen, Expert:innen für geschlechtsbezogene Gewalt & solche mit für digitale Technik und Cybercrime müssen verbunden werden. Dies gilt für Fachberatungsstellen, Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

- Verpflichtende Fortbildungen zur Sensibilisierung von Blaulichtbereichen (Feuerwehr, Polizei, Notdienst) zur Erkennung von Anzeichen für häusliche oder sexualisierte Gewalt und zum Umgang damit

- Einsatz auf Bundesebene für paritätische Listenaufstellungen

- Neuaufbau der Polizeiausbildung politisch begleiten (ist ab 1. September geplant, inkl. verstärkter Blick auf Diskriminierung, Fehlerkultur, etc)

- Landesantidiskriminierungsgesetz zügig vorlegen und umsetzen

- Antidiskriminierungsstellen auf für TIN* Themen ausstatten

- Kampagne zu TIN*-Themen, Aufklärung über Identität (Pronomen, etc.)

- gendersensible Kommunikation von allen öffentlichen Stellen (Ministerien, Rathäuser, Polizei, Feuerwehr, etc.)

- Stärkung der Polizei- und Bürgerbeauftragten

- Verstetigung der Anlaufstelle für Betroffene von Belästigung innerhalb der Polizei

- Flächendeckende Kinderbetreuungsangebote für Frauen in der Feuerwehr einführen und weibliche Vorbilder auf Informationsmaterialien zeigen.

- Die Digitalisierung muss als Diversitätsauftrag verstanden werden. Es gibt keine geschlechtsneutrale Technik.

- Landesantidiskriminierungsgesetz zügig vorlegen und umsetzen

- Projekte zur Förderung der Partizipation von Mädchen und jungen Frauen in der Politik, beispielsweise in Jugendgemeinderäten

- Über den Ausschuss Rettungswesen (Bund-Länder Ausschuss) die rettungsdienstliche Ausbildung dahingehend ändern, dass geschlechtersensible Aspekte in der psychosozialen und medizinischen Betreuung abgedeckt werden

2: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

INTERNE MAßNAHMEN

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angehelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

POLITISCHE MAßNAHMEN

- Auf die Erfüllung der Pflichten der Istanbulkonvention hinwirken

- Frauenhäuser fördern und ausbauen: Es braucht Pauschalbeiträge gänzlich unabhängig vom Einzelfall und eine größere Übernahme der Kosten durch das Land. Schluss mit dem Anknüpfen an einen Sozialleistungsanspruch.

- Auf Bundesebene braucht es dringend einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz, darauf muss die Landesregierung Baden-Württemberg hinwirken.

- Die Zahl der Frauenhäuser in einer Region sollte nach bedarfsgerechteren Faktoren erfolgen als an der aktuellen Berechnung der Zahl der Frauen in einer Gemeinde. Denn oft können Frauen nicht in räumlicher Nähe zu ihrem ehemaligen Zuhause bleiben, da sie dort nicht in Sicherheit wären.

- Abtreibungskliniken bekannt machen, Schutzkonzepte vor Aggressionen oder Anfeindungen für Beschäftigte und Patient*innen erstellen und flächendeckende Angebote im Land schaffen.

- Öffentliche und einfach zugängliche Informationen zu Hormonkliniken und -ärzten teilen, beispielsweise über Aufklärungskampagnen oder eine speziell dafür eingerichtete Website, sowie den bedarfsgerechten Ausbau der Angebote vorantreiben.

- Psychotherapieplätze, Sucht- und Psychiatrieplätze ausbauen und Hürden für neue Angebote in diesen Bereichen abbauen

- 24h-Gewaltambulanzen in Vergewaltigungsfällen am Beispiel Heidelberg mit Rechtsmediziner*innen zur Beweissicherung landesweit einführen

- Pflichtfortbildungen beim Pflege- und Krankenpersonal sowie im rettungsdienstlichen Bereich zur Erkennung von sexueller und häuslicher Gewalt und von Missbrauch, sowie zum Thema Gender Pain Gap.

- Sprachangebote und Einbindung FINT* Flüchtende

- Übersetzungen von Formularen und Informationen zu Sozial- und Gesundheitsleistungen in alle relevanten Sprachen. Dies würde vor allem weiblichen Geflüchteten und Migrantinnen zugute kommen, die meist weniger Zeit oder Zugang zu Sprachförderung haben und stärker unter sozialer Isolation leiden.

- Pflege (Ausstattung, mehr Einstellungen durch Anreize und Berufsbegleitung, mehr ambulante Pflegedienste, Bezahlung,...)

- 24h-Gewaltambulanzen in Vergewaltigungsfällen (siehe Heidelberg)

- Dauerhafte Stärkung und langfristige Finanzierung von mobiler Jugendarbeit im ganzen Land, um somit auch meist weibliche Angehörige zu entlasten. Es braucht hierzu mehr niedrigschwellige Angebote zur Schaffung einer Tagesstruktur, gestaltbare Räume für Jugendliche und Notschlafstellen bzw. Wohnformen für junge Erwachsene, welche kurzfristig verfügbar sind.

- Das Land soll wieder in die Förderung von Investitionskosten im Pflegebereich einsteigen, um pflegebedürftige Heimbewohner*innen und deren Angehörige finanziell zu entlasten.

- Gehälter vom Pflegepersonal und anderen nicht-ärztlichen Berufen an den Uniklinika, die mehrheitlich von FINT* Personen getragen werden, weiter aufwerten, sowohl durch höhere Entgelte als auch durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

- Sprachkurse für geflüchtete FINT*Personen barrierefreier gestalten, in dem Kinderbetreuung überall mitgedacht wird.

- Mädchen und Frauen mit Behinderung brauchen einen besonderen Schutz vor Gewalt. Hierzu braucht es angepasste Schutzstrategien seitens des Landes.

- Die Landesantidiskriminierungsstelle sollte finanziell und als unabhängige Stelle personell gestärkt werden, um auch Antidiskriminierungsarbeit in der Fläche zu ermöglichen.

- Frauenärzt:innen für den ländlichen Raum werben und die Studiumsplätze ausbauen, da ⅔ der niedergelassenen Frauenärtz:innen aufgrund ihres Alter in den nächsten 10-15 Jahren in Ruhestand gehen

3: Finanzen

INTERNE MAßNAHMEN

- Mehr Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch Ausschreibungen in der weiblichen Form. Es ist in den letzten Jahren zwar schon eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen, aber Gleichstellung noch nicht erreicht.

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angehelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Krankheitstage für Periodenschmerzen von Beamt*innen ermöglichen: Periodenschmerzen werden oft nicht als valider Grund anerkannt, nicht in den Unterricht gehen zu können, obwohl diese sich bei manchen FINT*-Personen so stark auswirken, dass ein normales Teilnehmen am Alltag nicht möglich ist.

POLITISCHE MAßNAHMEN

- Gender Budgeting einführen
> Haushalt, Doppelhaushalt und Konjunkturpakete nach Gender Budgeting Richtlinien aufstellen
> In alle ministeriellen Ausgaben oder Finanzplänen soll Gender Budgeting aufgelistet sein
> Damit verbunden soll ein 2-jähriger Gender-Budgeting Bericht eingeführt werden

- Bei Vergaben muss auf Gendergerechtigkeit geachtet und Aufträge dementsprechend priorisiert werden.

- Auch Fonds, in die das Land investiert, sollten auf ihre Gender Gerechtigkeit geprüft werden, ähnlich wie es ein Klima-Check geben soll.

- Landeseigene Institutionen dürfen keine die Gleichstellung schädigenden Projekte finanzieren.

- Finanzdaten müssen geschlechtersensibel, soweit es der Datenschutz erlaubt, erhoben werden (d.h. Welche öffentlichen Leistungen werden von FINT*-Personen und Männern unterschiedlich genutzt? Wie verteilen sich die öffentlichen Ressourcen auf die Geschlechter? Wie wirken die Haushalte kurz- und mittelfristig auf die Chancengleichheit? Wie werden Geschlechterrollen von öffentlichen Ressourcen beeinflusst?)

- Das Landesamt für Statistik muss bei der Datenerfassung die tatsächlich in der Realität existierenden Geschlechter erfassen und vom binären (Mann, Frau) wegkommen, in dem überall die Kategorie „divers“ eingeführt wird.

- Besoldungserhöhung von mehrheitlich weiblichen Berufsgruppen oder Einordnung in höhere Besoldungsgruppen, für die das Land Arbeitgeber ist

- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter ausbauen

- Finanzierung von kostenlosen Hygieneprodukten für alle öffentlichen Landeseinrichtungen. Einige Kommunen haben dies bereits in manchen ihrer öffentlichen Einrichtungen eingeführt, es gilt aber, dies flächendeckend im Land einzuführen.

4: Kultus, Jugend, Sport


INTERNE MAßNAHMEN:

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angehelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

- Einführung von Pflichtweiterbildungen und Seminaren zur Gleichstellung aller Geschlechter (zumindest) für Führungskräfte

- Arbeit und Rolle der Gleichstellungsbeauftragten bekannter machen und ggf. weitere Beauftragte an den Schulen einführen

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Die Mehrheit der Personen in Schulleitungsteams sind Männer. Hier und grundsätzlich für die Übernahme von Leitungspositionen braucht es mehr spezifische Angebote für Frauen und TIN* Menschen, beginnend mit der Ansprache bis hin zu Weiterbildungsmöglichkeiten.

- Sensibilisierung für Gender Aspekte in der Lehrkräfte Ausbildung: Dazu gehört zum Beispiel, nicht nur männliche Autoren zu lesen, sondern feministische Geschichte zu lehren oder mit Konzepten wie Intersektionalität auseinanderzusetzen.

- Konsequenter Ausbau von Alltagsangeboten, durch Ganztagsschulen oder alternative Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche nach Schulschluss. Das entlastet vor allem Mütter und ermöglicht beispielsweise die schnellere Wiederaufnahme einer Vollzeit Tätigkeit für Frauen, die das möchten.

- Schulleitungen sollten als potenzielle Multiplikator*innen auf das Thema Gleichstellung und dessen konkrete Bedeutung innerhalb einer Schule, sowohl für Lehrkräfte, Schüler*innen und andere Angestellte, verstärkt sensibilisiert werden. Des weiteren wäre ein schulübergreifender runder Tisch zur Frage der praktischen Umsetzung von Gleichstellungsstrukturen an Schulen wünschenswert.

- Auch Grundschullehrkräfte, die überwiegend weiblich sind, haben A13 als Gehalt verdient. Außerdem plädieren wir für die gleiche Studienzeit für alle Lehramtsstudiengänge. Aktuell hat das Grundschullehramt eine Regelstudienzeit von acht Semestern, während es bei allen anderen zehn Semester sind.

- Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen schaffen, u.a. durch die Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale sowie das verbindliche Einplanen von stellvertretenden Leitungen an den Kitas.

- Lehrerinnen mit Kopftuch stehen nach dem Lehramtstudium vor der Herausforderung den Beruf an einer Schule auszuüben, die das Kopftuch nicht als eine Gefahr für den Schulfrieden sieht. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes dürfen Frauen mit Kopftuch an Schulen lehren, solange kein Verdacht auf Schulfriedensbruch besteht. Die Definition des Schulfriedens ist allerdings unkonkret und könnte eine rassistisch-motivierte Ablehnung von Lehrerinnen mit Kopftuch zulassen. Wir fordern eine klare Ansage seitens des Kultusministeriums an Schulleitungen zur gleichen Behandlung für alle Lehrer*innen unabhängig von Herkunft, Religion oder Äußerlichkeit.

- Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium in der Berufsorientierung an Schulen verstärkt MINT Berufe für junge Frauen bewerben.

- Queere Sexualpädagogik verpflichtend in die Lehrpläne aller Schularten mit aufnehmen, um u.a. den Gesundheitsaspekt von Sexualität stärker anzusprechen und den Fokus weg von männlicher Befriedigung zu nehmen.

- Sportverbände und Angebote für TIN* Menschen im Land stärker fördern.

- Frauenförderung in Sportvereinen stärken.

5: Verkehr

INTERNE MAßNAHMEN:

- Mehr Frauen in Führungspositionen, beispielsweise durch Ausschreibungen in der weiblichen Form.

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angehelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Schaffung mindestens einer Vollzeitstelle, die sich mit feministischer Verkehrsplanung gesondert und umfangreich beschäftigt.

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Frauen haben weniger Zeit. Deshalb braucht es bei Bürgerbeteiligungsmaßnahmen für neue Verkehrswegevorhaben niedrigschwellige Angebote, um sich beispielsweise digital schnell und unkompliziert einzubringen.

- Die Wege von Frauen müssen im Straßenverkehr berücksichtigt werden. Der Ausbau von Frauen-Parkplätzen sowie kürzere Fußwege zwischen relevanten Einrichtungen erleichtern den Tagesablauf. Hierzu ist auch die Einrichtung eines runden Tischs auf Landesebene mit relevanten Akteuren aus der kommunalen Ebene denkbar.

- Gezielte Ansprache und Förderung von FINT* Personen als Beschäftigte und Leiter*innen in ÖPNV und Verkehrsverbünden, beispielsweise als Lokführerinnen.

- Nachhaltige Mobilität weiter ausbauen, da FINT* Personen überdurchschnittlich von Sharing Angeboten und Radinfrastruktur profitieren.

6: Justiz, Migration, Asyl

INTERNE MAßNAHMEN:

- Gleichstellungsfragen brauchen innerhalb des Ministeriums einen höheren Stellenwert. Es braucht eine Erfassung der Geschlechter innerhalb des Ministeriums, um hier auch entsprechende Problemfelder zu identifizieren.

-Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angehelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Website des Justizministeriums stärker nutzen als Anlaufstelle und Verweis auf entsprechende Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und TIN* Menschen. Dies sollte auch für Geflüchtete zugänglich sein, in dem verschiedene Übersetzungen der Informationen zur Verfügung gestellt werden.

- Arbeit und Rolle der Gleichstellungsbeauftragten bekannter und transparenter machen

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Um Richter*innen über Gerichtsverfahren mit Retraumatisierungsrisiko zu sensibilisieren, vor allem bei Fällen sexualisierter Gewalt, fordern wir verpflichtende Fort- und Weiterbildungen zu Gleichstellungsthemen (Häusliche / sexualisierte Gewalt, Ehescheidung und Sorgerecht, Schwangerschaftsabbrüche, Hasskriminalität gegen Frauen und Queere Menschen)

- Die Stelle des Opferbeauftragten sollte auf alle Bereiche ausgeweitet werden, die eine bessere Betreuung und Unterstützung Betroffener erfordert. Ziel sollte sein, einen Überblick aller Hilfsangebote nicht nur in Fällen von Terroranschlägen oder Amokläufen zu bündeln, sondern auch bei Fällen sexualisierter und psychischer Gewalt oder Stalking gegenüber Frauen und TIN* Menschen.

- Prüfungskommissionen sollten mit mehr Frauen besetzt werden, ggf. über eine Frauenquote. Dies ist besonders wichtig für die Kommissionen, die sich mit Themen besonderer Relevanz für Frauen und queere Menschen beschäftigen.

- Justizvollzugsanstalten sollten an die medizinischen Bedürfnisse von Frauen und TIN* Menschen angepasst werden. Es braucht beispielsweise eine regelmäßige Betreuung durch Gynäkolog*innen - insbesondere für Schwangere. Außerdem muss die Resozialisierung von weiblichen und TIN* Gefangenen stärker ausgebaut werden und bereits während der Zeit im Gefängnis stattfinden.

- Baden-Württemberg soll sich verstärkt auf Bundesebene für sichere legale Fluchtwege für Frauen und TIN* Menschen aus Kriegsgebieten und Ländern, in denen Frauenrechte systematisch verletzt werden, einsetzen.

- Geflüchtete Frauen müssen direkt bei der Aufnahme entlastet und unterstützt werden. Dazu sollte das Land kommunale Heime und Träger vor Ort sowie die Landeserstaufnahmestellen mit Angeboten für Psychotherapie, Kinderbetreuung, ärztliche Behandlung und ausreichenden Hygieneartikeln ausstatten und finanziell stärken.

- Täter*innen-Präventionsmaßnahmen ausbauen.

- Abschiebehaft abschaffen. Das Trennungsgebot zwischen Abschiebungshaft und Strafvollzug wird in Baden-Württemberg nicht eingehalten. Ein Beispiel ist die Frauen-Haftanstalt Schwäbisch Gmünd. Die Abschiebehaft ist für alle Betroffenen besonders belastend und sollte abgeschafft werden.

- Stalking-Opfer besser schützen.

- Anerkennung von geschlechterspezifischer Verfolgung als Fluchtgrund.

7: Wissenschaft, Forschung, Kunst

INTERNE MAßNAHMEN:

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Statistik über den Personal-Bestand im MWK nicht mehr binär führen, sondern auf alle Geschlechter auslegen, um genauere Daten zu sammeln.

- Freistellung anderer Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen ermöglichen, damit sie das Thema Gleichstellung mit all ihren Ressourcen ausüben können

- Chancengleichheitspläne der Hochschulen auf alle Geschlechter ausweiten und die jährlichen Berichte durch die Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen jährlich sammeln und zusammenfassen.

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Gelder für den Ausbau von Fort- und Weiterbildungen von Lehrenden zurVerfügung stellen, u.a. in den Bereichen Intersektionale Wissenschaft; feministische Pädagogik; Vielfalt in der Wirtschaft; Frauengesundheit und feministische Medizin.

- Anhebung des Frauenanteils in den Hochschulräten auf 50% und breitere Definition dieser 50%, um auch TIN* Menschen zu berücksichtigen.

- Beauftragte für Chancengleichheit stärken, auch in der Öffentlichkeit. Ihren Fokus auf TIN* Menschen erweitern. Der abgedeckte Bereich sollte auch um Wissensmanagement erweitert werden, in dem beispielsweise Datenbanken für Referentinnen erstellt werden.

- Gemeinsam mit dem Kultusministerium in der Berufsorientierung an Schulen verstärkt MINT Berufe für junge Frauen bewerben.

- Namensführungsregelungen so ändern, dass TIN* Studierende ihren amtlichen Namen auf Universitäts-Unterlagen niedrigschwellig ändern dürfen.

- Eröffnung eines Lehrstuhls zu weiblicher Genitalverstümmelung (Medizin / Soziologie)

- Einführung eines jährlich tagenden FINT* Rats für Hochschulen, um die Vernetzung und den Austausch aller Gleichstellungsbeauftragten sowie weiblichen Rektorinnen zu fördern

- Netzwerke und entsprechende Strukturen ausbauen, beispielsweise durch jährliche Austausche von FINT* Professor*innen und Forschenden aus BW

- Vorbilder in Kampagnen und Werbematerialien der Hochschulen zeigen. Dies beinhaltet auch Frauen of Color sowie Frauen mit Behinderung verstärkt sichtbar zu machen.

- Gezieltes Empowerment von TIN* Menschen, beginnend mit einer spezifischen

- Anlaufstelle an Hochschulen für die Belange queerer Menschen.

- Benennung von Universitäten, Hörsälen usw. nach Frauen.

- Ausbau von berufsbegleitenden und Teilzeitstudium, auch im dualen Studium.

- Notruftelefonzellen oder Notrufschalter auf Unigelände und in Parkhäusern.

8: Umwelt, Klima, Energie

INTERNE MAßNAHMEN:

- Jährliche Bestandsaufnahme der Geschlechterverteilung in den jeweiligen Stellen und Veröffentlichung der Statistiken, inkl. TIN* Beschäftigte.

- Stärkung der Beauftragten für Chancengleichheit im Ministerium und öffentliche Beschreibung ihrer Aufgaben

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Die Anpassungsstrategie zur Klimakrise für Baden-Württemberg muss in der Fortschreibung die unterschiedlichen Konsequenzen und Herausforderungen zwischen den Geschlechtern im Bereich Anpassung klarstellen. Dabei sollten dann entsprechend differenzierte Maßnahmen vorgeschlagen.

- Regelmäßiger Austausch mit Genderexpert*innen aus dem Umweltbereich.

- Laut Studien verbrauchen Frauen weniger CO2 als Männer und konsumieren grundsätzlich umweltfreundlicher. Hier gilt es, entsprechende Multiplikatorinnen zu unterstützen.[1]

- Forschungsergebnisse, inwiefern die Klimakrise und Umweltverschmutzung sich verschärft auch auf die Gesundheit von Frauen auswirkt, in Handlungsbedarfe übersetzen.

- Empowerment von Klima- und Umweltschützerinnen aus Baden-Württemberg.

- Bildung für nachhaltige Entwicklung: Das Problembewusstsein von Frauen ist hier größer[2]. Es gilt entsprechende Strategien und Pädagogikpläne, ggf. mit dem Kultusministerium oder Wissenschaftsministerium gemeinsam, anzupassen, um Jungs und Männer verstärkt zu sensibilisieren. Zusätzlich braucht es ein verstärktes Befassen mit Geschlechter-Ungleichheiten durch Klimakrise und Artensterben.

- Energiegenossenschaften und Bürgerenergie weiter stärken, denn diese Modelle sind oft Orte des gleichgestellten Engagements von Frauen und TIN*Menschen, u.a. aufgrund ihrer demokratischen Strukturen. Ähnlich können Suffizienz Ansätze in der Energiewirtschaft grundsätzlich zu feministischen Zielen beitragen und sollten stärker gefördert werden.

9: Wirtschaft, Arbeit, Tourismus

INTERNE MAßNAHMEN:

Stärkung der Beauftragten für Chancengleichheit im Ministerium und öffentliche Beschreibung ihrer Aufgaben

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

- Jährliche Bestandsaufnahme der Geschlechterverteilung in den jeweiligen Stellen und Veröffentlichung der Statistiken, inkl. TIN* Beschäftigte.

POLITISCHE FORDERUNGEN:

- Stärkung der Teilzeitausbildungsmöglichkeiten in BW, inklusive in dualen Hochschulen und Erweiterung des Netwerk Teilzeitausbildung auf weitere Bereiche, die über die sozialen Berufe hinausreichen. Dies sollte mit entsprechender finanzieller und struktureller Unterstützung einhergehen.

- Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, um regionale Tarifverträge einzuführen sowie den vergabespezifischen Mindestlohn (jeweils unterste Entgeldgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Diensts) einzuführen.

- Schutzmaßnahmen für saisonale Fachkräfte in der Landwirtschaft sowie ausländische Pflegefachrkräfte ausweiten, in dem beispielsweise bestehende Anlauf- und Beratungsstellen ausgebaut werden und Dolmetscher*innen zusätzlich eingesetzt werden. Der Beratungsbedarf wird mit Blick auf die zahlreichen Frauen aus der Ukraine weiter steigen und es gilt, diese Frauen vor prekären Arbeitsbedingungen zu schützen.

- Evaluierung des Programms „Kontaktstellen Frau und Beruf“ zum Wiedereinstig in das Berufsleben. Des weiteren sollen strukturelle Hindernisse gemeinsam mit anderen Ministerien, wie beispielsweise fehlende Kita Plätze oder Ganztagsschulangebote, mit Priorität behandelt werden.

- In der Arbeitslosenstatistik sollen zufünftig zusätzliche Informationen und Details mitveröffentlicht und transparent kommuniziert werden, wie z.B. die Zahl der Minijobs. Baden-Württemberg soll sich auch auf Bundesebene gegen eine Ausweitung der Minijob Falle einsetzen. Ziel muss sein, die Abschaffung prekärer Beschäftigungsformen in BW voranzutreiben.

- Gender Mainstreaming muss in Zukunft auch bedeuten, dass eine Teilnahme an Messen oder Veranstaltungen wie der Expo Dubai von vorn hinein ausgeschlossen wird aufgrund der nicht-eingehaltenen Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte durch die Machtinhaber der Arabischen Emiraten.

- Die „Frau und Beruf“ Kontaktstellen in BW um das Thema TIN* Menschen im Beruf erweitern, um hier gezielte Unterstützung für alle Geschlechter zu leisten, die im Berufsleben zusätzliche Hürden erfahren.

- Besondere Gefährdungen in Berufen, in denen viele Frauen und TIN* Menschen arbeiten, analysieren und Schutzmaßnahmen gemeinsam mit Gewerkschaften vorantreiben.

10: Ernährung, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz

INTERNE MAßNAHMEN:

- Stärkung der Beauftragten für Chancengleichheit im Ministerium und öffentliche Beschreibung ihrer Aufgaben

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

- Jährliche Bestandsaufnahme der Geschlechterverteilung in den jeweiligen Stellen und Veröffentlichung der Statistiken, inkl. TIN* Beschäftigte.

- Die Arbeit des Referats „Frauen, Familie und Beruf“ beleuchten und evaluieren, um ggf. neue Strukturen und Themenschwerpunkte mit Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit zu erarbeiten.

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Frauen im ländlichen Raum brauchen zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten sowie Kinderbetreuungs- und Freizeitangebote, um nicht mit der gesamten Care Arbeit alleine gelassen zu sein.

- Auch TIN* und queere Menschen brauchen zugängliche Räume zur Vernetzung, Beratungsangebote, Safe Spaces sowie Jugendtreffs, die gut angebunden, d.h. ohne Auto zu erreichen, sind.

- Politische Weichen für eine Re-Regionalisierung verschiedener Produkte setzen, die Familienbetriebe unterstützen und den Zugang zu ökologischen, fairen Waren einfacher gestalten.

- Politische Partizipationsmöglichkeiten (und der geschlechtergerechte Zugang dazu) in ländlichen Regionen ausweiten und transparenter kommunizieren.

- Vereinsarbeit stärken durch den Abbau unnötiger Bürokratie und eine größere Ehrung des Ehrenamts, beispielsweise durch die Einführung einer Ehrenamtskarte.

11: Landesentwicklung und Wohnen

INTERNE MAßNAHMEN:

- Um Gender Mainstreaming in allen Projekten der Landesregierung einzuführen, bedarf es hierzu der Schaffung separater Stellen innerhalb des Ministeriums. Angelehnt an das schwedische Modell, gilt es hier durch alle Ministerien Gleichstellung als eine Priorität der politischen Arbeit zu etablieren. Das betrifft u.a. die Verteilung von finanziellen Ressourcen (Gender Budgeting, zB durch Vergabe an Planungsbüros in denen Frauen arbeiten) und die Beachtung von gleichstellungsspezifischen Implikationen bei Entscheidungen.

- Ausschreibungen in der weiblichen Form

- Jährliche Bestandsaufnahme der Geschlechterverteilung in den jeweiligen Stellen und Veröffentlichung der Statistiken, inkl. TIN* Beschäftigte.

POLITISCHE MAßNAHMEN:

- Der Landesentwicklungsplan sollte so überarbeitet werden, dass Geschlechteraspekte, insbesondere die Lebensrealitäten von Frauen und TIN*Menschen, im Zentrum des Plans stehen. Es braucht eine feministische Raumplanung, die beispielsweise Wohnkontingente für Alleinerziehende, Housing First Ansätze, Rückzugsräume für Frauen und TIN* Menschen in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Bahnhöfen mitdenkt.

- Gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik für bezahlbares Wohnen sowie barrierefreie Wohnungen und Gebäude fördern.

- Ergänzung von Unisextoiletten beim Neu/-Umbau landeseigener Gebäuden, zusätzlich zu WCs für Frauen und Männer.

- Raster zum subjektiven Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum den Kommunen und/oder Landkreisen zur Verfügung stellen, um Aspekte wie Beleuchtung, Belebung oder angemessenen Platz für jedes Verkehrsmittel zu evaluieren und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Begründung

1: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Zwischen 20 und 30 Frauen sterben in Baden-Württemberg im Durchschnitt jedes Jahr alleine durch partnerschaftliche Gewalt. Gewalt an Frauen nimmt weiter zu. Aktuell gibt es in BW 43 Frauenhäuser. Im März 2022 sind nur vier davon aufnahmefähig. Diese vier halbieren sich, wenn man mit zwei Kindern Unterkunft sucht. Die Statistik des Frauenhauses Heidelberg 2019 ist vernichtend, es wurden 40 Frauen und 38 Kinder aufgenommen und ganze 152 Frauen und 201 Kinder mussten abgelehnt werden. Die Istanbul-Konvention empfiehlt einen sogenannten “Familienplatz” (2,59 Plätze) pro 10.000 Einwohner*innen. Bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 11.1 Millionen Menschen in Baden-Württemberg, ergeben sich demnach eine Mindestanzahl von 2.875 Plätzen für Frauen und ihre Kinder in den entsprechenden Schutzeinrichtungen. Bei derzeit 752 Plätzen in 43 Frauenhäuser fehlen mindestens 2.123 Frauenhausplätze.

Die zu geringe Finanzierung von Frauenhäusern trägt in hohem Maße zu der Unterversorgung bei. Aktuell wird die Unterbringung in Frauenhäusern von Betroffenen vom kommunalen Träger des jeweiligen Hauses übernommen, wenn die Betroffene Sozialhilfe erhält. Wenn nicht, dann müssen die Kosten von der Betroffenen selbst getragen werden. Beispiel Ortenau: 50% Landratsamt Ortenau, 8% Stadt Offenburg und andere Gemeinden, 8% das Land Baden-Württemberg, restliche 35% vom Verein selbst (Ehrenamtliche im Frauenhauslädle, Fördermitglieder, Spenden). Seit 2020 können Frauenhäuser vom Land gefördert werden. Die Voraussetzungen sind hoch, ebenfalls die bürokratischen Hürden. Außerdem werden nur Frauenhäuser gefördert, die der Bedarfsaufstellung des örtlichen Trägers der Sozialhilfe entspricht.

Die Ausbildung im mittleren Polizeidienst soll laut Innenministerium künftig auch in Teilzeit möglich sein, um Familie und Beruf besser zu vereinen. Es gibt kaum Berufsfeuerwehrfrauen und auch Frauen in der freiwilligen Feuerwehr haben es zu oft noch zu schwer.

Die Digitalisierung ermöglicht es Täter*innen, Aggressionen zu jedem Zeitpunkt und von jedem Ort aus zu verüben. Die Taten sind langlebig, leicht replizierbar, schnell verbreitbar und je nach Form auch für jeden zu sehen. Diese neue Form wirkt sich auch auf die demokratische Teilhabe von Frauen und TIN* Menschen aus. So ziehen sich überproportional viele Frauen aus der Politik zurück, da sie regelmäßig Opfer von geschlechtsbezogener digitaler Gewalt unter anderem in Form von Hassrede werden. Hilfesuchende treffen hier oft auf eine Kompetenzlücke. Dies gilt für Fachberatungsstellen, Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Hier ist zu begrüßen, dass es mit VelsPolBW ein Mitarbeitendennetzwerk für queere Beschäftigte in Polizei, Justiz und Zoll gibt und inzwischen auch Ansprechpersonen gleichgeschlechtlicher Lebensweise (AgL) in den Polizeipräsidien.

Weniger Mädchen als Jungen sind beispielsweise in Sportvereinen, bei der freiwilligen Feuerwehr oder in Parteien aktiv.

Das Innenministerium verfügt über keine*n Gleichstellungsbeauftragte*n. Im höheren Dienst ist in manchen Besoldungsgruppen die Parität geschaffen. In Besoldungsgruppen B4/B6/B9/B10 sind keine Frauen. Großes Manko ist die Besetzung von Gremien: Frauen sind dort zu 28% vertreten.

2: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

Insgesamt arbeiten mehr Frauen im Ministerium. Angaben zu TIN* Menschen wurden keine gefunden. Auch die Aufteilung der einzelnen Besoldungsstufen im höheren Dienst ist ausgeglichen oder liegt über 50%. Der Anteil von Frauen im gehobenen Dienst liegt insgesamt bei 63%, ist demnach mehr als paritätisch und seit 2010 sogar um 6 Prozentpunkte gestiegen. Diese Steigerung gilt für alle Besoldungsgruppen.

Die aktuelle Finanzierungsregelung untergräbt das Prinzip der Frauenhäuser komplett. Faktisch werden nicht alle Frauenhäuser gefördert. Die Finanzierung ist an den Anspruch der Betroffenen auf Sozialleistungen geknüpft, viele Frauen bleiben aber nicht in eigenen Gemeinden, wenn sie Schutz suchen, sondern müssen ihren Heimatort verlassen. Der Träger ihrer Sozialleistungen ist dann nicht der Träger des Frauenhauses. Die Sätze variieren je nach Gemeinde, weil diese eigens verhandelt werden müssen (zwischen Kostenträger und Kommune). Oft verweigern Ämter die Übernahme von Kosten.

Im Jahr 2010 hatten 98 Krankenhäuser in Baden-Württemberg einen Versorgungsauftrag für Geburtshilfe, im Jahr 2015 waren dies 87 Krankenhäuser. Insgesamt wurden 11 Geburtshilfen der Versorgungsstufe I (Geburtskliniken) in den Jahren von 2010 bis 2015 geschlossen.

Das mittlere Alter der niedergelassenen Fachärzt:innen in BW nimmt zu. Im Jahr 2017 sind mehr als ⅔ der niedergelassenen Frauenärzt:innen über 50 Jahre alt. Über 65 Jahre alt sind 13%. Bis zu 17 % der befragten Mütter haben jetzt schon Schwierigkeiten, einen Termin bei einem Facharzt in BW zu erhalten. Freiberufliche Hebammen berichten von mehr Anfragen als sie annehmen können. Trotz eines Rückgangs von Bewerbungen für eine Hebammen-Ausbildung gibt es weiterhin mehr Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsplätze an den Hebammenschulen.

Seit 2020 gilt für nicht-ärztlich Beschäftigte an den vier Uniklinika eine neue Entgeldordnung.

Die (mobile) Jugendarbeit wurde in den letzten Jahren nicht sonderlich ausgebaut. Bis Sommer 2022 will das Land eine Anlaufstelle für Opfer von Genitalverstümmelung einrichten.

Im März 2022 hat das Sozialministerium aufgrund der erhöhten Zahl an geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine 300.000€ für mobile Teams zum Schutz dieser Gruppen zur Verfügung gestellt. Dies gilt es langfristig auszubauen und auf verschiedene Bereiche auszuweiten, sowie auch für TIN* Geflüchtete spezifische Angebote zu schaffen.

3: Finanzen

Frauen verdienen weniger als Männer, haben weniger Vermögen & Rente als Männer und sind durch veraltete steuerliche Vorschriften wie das Ehegattensplitting stärker durch die Steuer belastet. Um dies zu ändern, braucht es eine feministische Finanzpolitik, auch in BW.

Der Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan 2018-2023 zeigt, dass es innerhalb der Stellen des Ministeriums für Finanzen eine starke positive Entwicklung in Richtung Gleichstellung gibt. Gerade durch einen Fokus auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch angepasste Arbeitsbedingungen wurden deutliche Verbesserungen erzielt. Doch auch im Ministerium für Finanzen gibt es noch Verbesserungspotenzial: So sind zwar 55% aller Mitarbeitenden im Ministerium Frauen, jedoch nur 40% Frauen in Führungspositionen.

Es gibt aktuell keine uns bekannten Gender Budgeting Ansätze, die beispielsweise beim Aufstellen eines Haushalts durch das Finanzministerium vorgegeben oder als Rahmen für Finanzplanung genutzt werden.

4: Kultus, Jugend, Sport

Im baden-württembergischen Schulsystem werden Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Feminismus und Gleichstellung noch zu wenig behandelt. Auch die FINT* Förderung ist ausbaufähig. Das fängt an bei gendersensiblen Unterrichtsinhalten und geht über Unisex-Toiletten bis zur Gewinnung von FINT*-Personen für MINT-Berufe. Darauf muss im Kultusministerium insgesamt ein größeres Augenmerk gelegt werden.

Berufe im Bildungs- und Erziehungswesen sind mehrheitlich von FINT*-Personen dominiert, wobei die Leitungsebenen immer noch überdurchschnittlich von Männern besetzt sind. Das Kultusministerium hat dafür eine Website eingerichtet, die FINT*-Personen erklärt, welche Wege in Leitungspositionen führen und welche Positivbeispiele es in diesem Bereich gibt. Das ist allerdings nicht ausreichend.

Weniger Mädchen als Jungen sind Mitglied in Sportvereinen.

Das Ministerium hat eine Gleichstellungsbeauftragte, jedoch finden sich relativ wenige Informationen zur Rolle. Es finden sich keine Zahlen zum FINT*-Personen-Anteil in der Verwaltung des Kultusministeriums, was eine kontinuierliche Reflexion des Fortschritts der Gleichstellung im Ministerium schwerer gestaltet.

5: Verkehr

Bisher ist die Verkehrsplanung ein von Männern dominierter Bereich. Dadurch fließen die bekannten Unterschiede zwischen FINT* Personen und Männern im Mobilitätsverhalten zu wenig in die Verkehrsplanung ein. Grund für die Unterschiede im Mobilitätsverhalten ist unter anderem die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern.

Es gibt eine Beauftragte für Chancengleichheit im Ministerium, dessen genaue Aufgaben allerdings nicht weiter beschrieben werden. Die Referatsleiter im Ministerium sind alles Männer. Angaben zu den Geschlechterstrukturen innerhalb des Ministeriums konnten wir keine weitere finden. Das Verkehrsministerium bietet bisher keine konkreten Maßnahmen zum Thema feministische Verkehrsplanung.

6: Justiz, Migration, Asyl

Die Abteilungsleitungen im Justizministerium sind zu 50% von Frauen besetzt. Laut Organigramm gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit, deren Aufgabenfeld und weitere Informationen sind allerdings nirgends einlesbar.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist u.a. zuständig für asyl-bezogene Thematiken, inkl. Abschiebehaft und Asylrecht. In den Referaten der entsprechenden Abteilung 8 sind die große Mehrheit der Leitungspositionen von Männern besetzt.

Ungefähr 6% aller Inhaftierten in Deutschland sind Frauen, weswegen es nur wenige große Frauen-Justizvollzugsanstalten gibt. In vielen Fällen sitzen die inhaftierten Frauen in einem eigenen Flur im Männergefängnis. Dies hat vor allem Auswirkung auf die medizinische Versorgung von Frauen. Grundsätzlich fehlt eine Schutzstrategie für Frauen und TIN* Menschen, die sich in Sammelunterkünften (bspw. LEAs) befinden, aber auch im Justizvollzug. Zusätzlich besteht weiterhin die Problematik der falschen Gender Zuordnung für Trans Menschen in solchen Räumen. Aktuell ändert das Justizministerium das Justizvollzugsgesetzbuch, um flexiblere Lösungen für Einzelfälle zu finden – eine Strategie gibt es jedoch nicht.

Frauen und queere Menschen werden in vielen Ländern angefeindet und politisch verfolgt. In manchen Regionen, aber auch in Deutschland, sind Mädchender Gefahr von Genitalverstümmlung ausgesetzt. Queeren Menschen droht in 11 Ländern die Todesstrafe und in 69 Ländern werden sie strafrechtlich verfolgt.

7: Wissenschaft, Forschung, Kunst

Im Bereich der Forschung, Wissenschaft und Kunst sehen wir auch in Baden-Württemberg seit Jahren einen stetigen Anstieg an Verantwortungsübernahme durch Frauen. Angaben zu diversen anderen Geschlechtern oder auch Migrationsgeschichte der Menschen in diesem Bereich konnten wir keine finden.
An den Hochschulen Baden-Württembergs besetzten 2018 22,2% Frauen Professuren. 42,5% der Promovierenden und 27,3% der Habilitationen waren Frauen.
Das Thema Gleichstellung an Hochschulen wird aktuell im §4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) geregelt. Darin steht u.a.: “Bei allen Aufgaben und Entscheidungen sind die geschlechterspezifischen Auswirkungen zu beachten.” - wie das konkret garantiert wird ist aber unklar. Es soll in jeder Hochschule eine Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Stellvertretung auf 2-4 Jahre gewählt werden - diese ist jedoch meist anderweitig schon an der Hochschule beschäftigt, was die zeitlichen Kapazitäten einschränkt.

Es gibt einen Chancengleichheitsplan, aktuell für die Periode 2018-2024. Es ist gut, dass eine Statistik über den Personal-Bestand im MWK geführt wird. Des weiteren sind Hochschulen laut LHG dazu verpflichtet, “für die Dauer von fünf Jahren Gleichstellungspläne für das hauptberuflich tätige Personal aufzustellen”. Die Duale Hochschule BW ist hier ähnlich aufgestellt wie die anderen Hochschulen - die stärkere Verbindung zur Wirtschaft wird hier allerdings auch Probleme aufwerfen wie das gender pay gap während der dualen Ausbildung.

Es gibt verschiedene Förderprogramme des Landes, die u.a. weibliche Promovierende oder Mütter finanziell unterstützen sollen. Was leider komplett fehlt, ist die gezielte Förderung aber auch die Anerkennung der zusätzlichen strukturellen Herausforderungen, vor denen TIN* Menschen im hochschulischen und im wissenschaftlichen Bereich stehen.

Das Land BW organisiert einmal im Jahr einen “Empowerment Tag” für Frauen in MINT Berufen “zur Stärkung karriererelevanter Kompetenzen”. Das reicht leider keineswegs aus und ist eher irreführend, denn es suggeriert, dass Frauen sich Kompetenzen aneignen müssen, die Männer schon haben. Vielmehr wollen wir aus feministischer Perspektive weg vom männlich-dominierten Miteinander (Beispiel: nicht der lauteste wird am meisten gehört, sondern die, die das schlaueste zu sagen hat). Zusätzlich gibt es noch formalisierte Netzwerke, v.a. für Frauen in MINT Bereichen, die jedoch nicht ausreichen und zugänglich genug sind.

8: Umwelt, Klima, Energie

Das Thema Geschlechtergerechtigkeit wird aktuell in BW nicht mit den Themen Umwelt, Klima oder Energie verknüpft. Dabei sind Frauen und Mädchen diejenigen, die weltweit am meisten von der Klimakrise betroffen sind. Gleichzeitig sind es oft Frauen, die als Klimaaktivistinnen an vorderster Front für eine lebenswerte Zukunft kämpfen. Es gilt, sie an die Verhandlungs- und Entscheidungstische zu bringen und es gilt, sie in jeder klima-, umwelt- und energiepolitischen Entscheidung ganz vorn mitzudenken.

Das Ministerium hat eine Beauftragte für Chancengleichheit, dessen Rolle aber nicht weiter beschrieben wird. Ein Gleichstellungsbericht oder Daten zur Besetzung verschiedener Stellen liegen nicht vor.

9: Wirtschaft, Arbeit, Tourismus

Die letzte Erhebung im Jahr 2018 hat ergeben, dass der bereinigte Gender Pay Gap in Baden-Württemberg bei 6,8% liegt, bundesweit liegt er bei 5,9%. Damit verdienten Frauen in Baden-Württemberg – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 6,8 % weniger als Männer. Der Anstieg der Zahl der Minijobs, die mit zu Altersarmut vor allem von Frauen führen, ist besorgniserregend.

Eine Teilzeitausbildung wäre für viele Frauen und TIN* Menschen zugänglicher als eine Vollzeitausbildung. Das Netzwerk Teilzeitausbildung BW wird von der LAG Mädchenpolitik koordiniert und deckt vorwiegend soziale Berufe ab. Außerdem wird die Internetplattformen Spitzenfrauen BW und Datenbank „Frauen und Führung – Karriereforum Baden-Württemberg“ betrieben – positiv zu bewerten sind hier die hervorgehobenen Portraits von Frauen mit Migrationsgeschichte.

Im Ministerium ist nur eine Abteilungsleiterin weiblich. Es gibt eine Beauftragte für Chancengleichheit, die „das Recht hat, an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.“ Im Ministerium wurde ein Chancengleichheitsplan 2017 bis 2023 aufgestellt. Im höheren Dienst lag der Frauenanteil der Beschäftigten im Ministerium im Jahr 2020 bei 44 %. In den Positionen mit Leitungs- und Vorgesetztenaufgaben ist der Frauenanteil seit 2017 um über 6 % gestiegen und lag 2020 bei ca. 32%.

Gremien, „für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht“ sind seit 2019 mit einer Frauenquote von 50% zu besetzen. Hier ist unklar, wie mit TIN* Menschen umgegangen wird. Das Ministerium organisiert jährlich ein Mentorinnen Programm, welches Frauen mit Migrationshintergrund im Berufsleben unterstützen soll, welches aber zu klein und schwer zugänglich ist.

10: Ernährung, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz

Frauen im ländlichen Raum stehen oft vor besonderen Herausforderungen. Die medizinische Versorgung ist meist schlechter zugänglich beziehungsweise weiter entfernt. Die konstante Neoliberalisierung der letzten Jahre, auch in der Landwirtschaft, hat viele Familienbetriebe in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, die zu großem Teil von Frauen getragen werden. TIN* Menschen haben es im ländlichen Raum oft besonders schwer. Es fehlen Vernetzungsmöglichkeiten, safe spaces, und Jugendtreffpunkte.

Im Ministerium gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit, deren Rolle und Aufgabenbereiche nicht weiter ausgeführt oder kommuniziert werden. Es sind keine weitere Informationen zu Gleichstellung auf der Website des Ministeriums zu finden, auch die Geschlechterverteilung der Abteilungsleitungen ist nicht einsehbar. Es gibt ein Referat „Frauen, Familie und Beruf“, bei dem aber nicht näher beschrieben wird, worum es geht.

11: Landesentwicklung und Wohnen

Das neue Ministerium hat zwei Gleichstellungsbeauftragte. Aufgrund des kurzen Bestehens des Ministeriums sind noch keine Geschlechterstatistiken auf der Website aufzufinden.