Keine Rekrutierung an unseren Schulen
KEINE REKRUTIERUNG AN UNSEREN SCHULEN
SchülerInnen haben gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes ein Recht auf freiemoralische Wertebildung.Doch diese Wertebildung ist nicht gewährleistet, wenn Jugendoffiziere an Schulen kommen, umdort im Klassenzimmer für die Bundeswehr zu werben.Häufig werden die Veranstaltungen im Unterricht abgehalten, weshalb für die SchülerInnenSchulpflicht besteht. Es besteht die Gefahr, dass die SchülerInnen unzureichend informiertwerden und Sachverhalte nicht neutral, sondern einseitig dargestellt werden.Im Jahr 2009 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württembergund der Bundeswehr geschaffen, „damit soll der Blick auf die Chancen und Risiken unsererSicherheit und auf das Fundament unserer freiheitlichen Grundordnung geschärft werden“, soHelmut Rau, damaliger Kultusminister.In den Räumen einer Schule sollen LehrerInnen die SchülerInnen über die Bundeswehr undderen Auslandseinsätze aufklären.Für die Bundeswehr besteht wie auch für andere ArbeitgeberInnen bereits die Möglichkeit aufAusbildungsmessen zu werben.In Klassenzimmern oder auf dem Gelände von Schulen dürfen keine Veranstaltungen derBundeswehr stattfinden.