Kommunale Jugendbeteiligung fordern und fördern
DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 09. DEZEMBER 2018 IN FREIBURG BESCHLOSSEN.
Die Grüne Jugend Baden-Württemberg setzt sich in Baden-Württemberg für eine Umsetzung der in der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg in Abschnitt §41a verankerten Verpflichtung der Gemeinden Jugendliche zu beteiligen ein.
Die Grüne Jugend Baden-Württemberg setzt sich dabei nicht nur für die Beteiligung der Ju-gendlichen durch Jugendgemeinderäte, Jugendkonsultationen oder ähnliche institutionali-sierte Beteiligungsformen ein, sondern für eine jugendfreundlichere Gestaltung der Kommunalpolitik. Der Besuch von Sitzungen des Gemeinderats muss für Jugendliche ermöglicht werden, da die größeren Gemeinderäte sonst zu Gremien der Rentner*innen und freiberuflich Arbeitenden werden.
Des Weiteren setzt sich die Grüne Jugend Baden-Württemberg für die Schaffung eines Fördertopfes des Landes Baden-Württemberg zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen, hinsichtlich der Einstellung geeigneten Personals zur Betreuung und angebrachter Mittel für die Jugendvertretung, ein.