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Leitantrag: Angst vor Freiheit?
So, 19.5.19

Leitantrag: Angst vor Freiheit?

DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 19. MAI 2019 IN ULM BESCHLOSSEN.

In den letzten Jahren konnten wir beobachten, dass unsere Individual- und Grundrechte dem emotional besetzten subjektiven Sicherheitsgefühl geopfert werden. Die Angst vor etwaigen Bedrohungen wurde fortlaufend genutzt, um Polizeigesetze zu verschärfen und die Datenspeicherung zu intensivieren, mit dem Ziel einer größtmöglichen Kontrolle des öffentlichen Lebens. Oftmals geht dies einher mit einem Profilierungswunsch des ein oder anderen Innenministers. Dass die reale Sicherheit dabei nicht wächst, bleibt unbeachtet.

Das Ziel einer jeden Innenpolitik muss der Schutz unserer Grundrechte sein. Und auch das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gehören zu diesen Grundrechten. Diese wurden in den letzten Jahren massiv vernachlässigt.

Für uns ist klar: Das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung gilt auch im digitalen Zeitalter. Nur weil Überwachung einfach wird, wird sie nicht zum Freifahrtschein.
Wirkliche Sicherheit kommt besonders durch Prävention und Bildung zustande.

Alle seit der Jahrtausendwende eingeführten Sicherheitsgesetze und -maßnahmen müssen überprüft werden. Die Laufzeit von Sicherheitsgesetzen und -maßnahmen muss im Regelfall auf 5 Jahre begrenzt werden.

Polizei

Die Polizei spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Ihre Aufgabe im Rechtsstaat ist es, die Ausübung der Grundrechte für Bürger*innen zu garantieren, etwaige Gefahren bzw. Straftaten abzuwenden.

Aber: Die Polizei kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen und das ist auch nicht ihre Aufgabe. Immer mehr Polizei führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit und immer größere Ausweitungen der Kompetenzen der Polizei auch nicht. Für uns steht außer Frage, dass die Polizei personell und technisch gut ausgestattet sein muss. Die Polizei steht vor der Herausforderung geeignete Bewerber*innen zu finden. Polizeidienst muss attraktiver werden. Moderne Technik kann Polizeiarbeit jedoch nur unterstützen, nicht ersetzen. Gute technische Ausstattung heißt nicht, dass alle möglichen technischen Hilfsmittel auch genutzt werden sollten. So ist die Benutzung von Tasern abzulehnen, außerdem fordern wir eine Einschränkung der Nutzung von Wasserwerfern und Reizstoffsprühgeräten bei Demonstrationen. Außer Frage steht für uns, dass eine hierarchisch organisierte, staatliche Institution, wie die Polizei, stets von der Legislative kontrolliert werden muss.

Schon die Verschärfung des PolG I halten wir für unverhältnismäßig. Wir unterstützen deswegen die Klage gegen das PolG I.

Die jetzige Verschärfung des Polizeigesetzes wie es Innenminister Strobl vorsieht, halten wir für nicht angemessen. Seit der Verschärfung 2017 sind schon "Intelligente" Videoüberwachung, Aufenthalts- und Kontaktverbote von sogenannten Gefährdern und Telekommunikations-Überwachung (auch „Quellen-TKÜ“ genannt) erlaubt. Damit ist das Polizeigesetz jetzt schon sehr weitgehend.
Die jetzige Verschärfung im Zuge der DSGVO Anpassung sehen eine Unendlichkeitshaft für Gefährder, eine Ausweitung der Schleierfahndung und eine Ausweitung der Anwendung des Staatstrojaners vor. Dabei kann nicht nur - wie jetzt schon - die laufende Kommunikation überwacht werden, sondern es kann auch auf alle anderen Daten auf den jeweiligen Systemen zugegriffen werden. Somit würde ein bloßer Verdacht für schwere Eingriff in die Privatsphäre ausreichen.

Auch eine Untersuchung von DNA-Spuren zu präventiven Zwecken soll mit der vom Innenminister vorgeschlagenen Gesetzesänderung kommen. Dies ist unverhältnismäßig und diskriminierend und wir lehnen dies ab. Im Gesetzesentwurf des Innenminister ist auch eine Verwendung von Bodycams im Inneren vorgesehen. Damit wird die Unverletzlichkeit der Privatwohnung massiv in Frage gestellt. Auch muss grundsätzlich ein unabhängiger Richter entscheiden, ob ein Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung angemessen ist, eine Verwendung von Bodycams stellt sich gegen den Richtervorbehalt. Ob die Maßnahmen im neuen Polizeigesetz zu mehr Sicherheit führen ist höchst fragwürdig.

Deswegen steht für uns fest: Das ist ein massiver Eingriff in die Bürger*innenrechte und absolut nicht angemessen. Wir lehnen eine Anpassung des Polizeigesetz, so wie sie Minister Strobl vorsieht, deswegen umfassend ab.
Wir sehen die Einschränkung der Personenfreiheit durch Präventivhaft sehr kritisch und fordern die Landesregierung auf, diese zurückzunehmen. Die Bedingungen und Auflagen, dieses Instrument anzuwenden sind unklar und stellen einen Einschnitt in die Bürger*innenrechte dar.

Polizeigewalt ist leider nach wie vor alltäglich. Deswegen muss es Möglichkeiten geben gegen diese vorzugehen. Wir fordern eine anonymisierte Kennzeichnung der Polizei, um im Bedarfsfall ‚Schwarze Schafe‘ leichter zu identifizieren ohne, dass in die Persönlichkeitsrechte der Polizist*innen eingegriffen wird. Auch muss es niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten für Opfer - angesiedelt bei einer eigenständigen Stelle - geben. Eine unabhängige Behörde für Ermittlungen gegen Polizist*innen ist dringend notwendig. Wir fordern deswegen den Polizeibeauftragten zu einer unabhängigen Ombudsstelle umzubauen und damit zu stärken.
Weiterhin halten wir die Einrichtung einer*s Bürger*innenbeauftragten bei der Polizei für sinnvoll.

Wir fordern ein Ende des Racial Profilings in der baden-württembergischen Polizei und die Umsetzung geltender Rechtsprechung. Institutionellem Rassismus muss man entgegenwirken, dafür braucht es eine höhere Sensibilisierung für das Thema in den Institutionen. Innerhalb der Polizei muss es verpflichtende Fortbildung zum Thema geben, um diesem Problem langfristig entgegen zu wirken. Polizist*innen müssen weitergebildet werden, um Hasskriminalität und Rechtsextremismus zu erkennen und nachgehen zu können. Auch fordern wir eine*n Antirassismusbeauftragte*n bei der Polizei, der bestehende Strukturen überprüft und Prozesse definiert, die Rassismus in der Polizeiarbeit wirkungsvoll verhindern.

Die Polizei muss die Kapazitäten haben ihren Aufgaben nachzukommen. Derzeit arbeiten die Polizist*innen an ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus. Um Überstunden abzuarbeiten und somit eine ordnungsgemäße, deeskalierende Polizeiarbeit zu gewöhrleisten, müssen zunächst Stellen über den organisatorischen Bedarf geschaffen werden. Den begonnen Weg, Beamt*innen ohne Polizeiausbildung in der Verwaltung einzusetzen, wo dies möglich ist, wollen wir dabei ausweiten. Aktuell werden extrem viele Kapazitäten der Polizei mit Kleinstaufgaben und Bagatellen belastet, wie z.B. der Verfolgung von Cannabiskonsument*innen. Wir fordern eine Cannabislegalisierung und eine kontrollierte Freigabe aller Drogen. Nur so können wir den Schwarzmarkt wirklich bekämpfen. Zudem muss der Schutz der Gesundheit von Konsument*innen an erster Stelle stehen. Jede*r muss ein Recht darauf haben, genau zu wissen was sie*er wirklich konsumiert. Deshalb fordern wir die Einrichtung von kostenlosen Drug-Checking Angeboten sowie Drogenkonsumräume und niedrigschwellige Hilfsangebote.
Eine deeskalierende Einsatztaktik bei Demonstrationen muss zum Standard werden. Kommunikationteams und Lautsprechertrupps helfen auf Demonstrationen Situationen zu entschärfen, diese sind transparent einzusetzen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen zu deeskalierender Kommunikation muss für für Bereitschafts- und Streifenpolizist*innen verpflichtend werden.

Polizei/ Rettungskräfte werden immer mehr mit Gewalt konfrontiert. Darauf müssen wir aufmerksam machen. Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung. Behinderung der Rettungskräfte mit hohen Geldstrafen verhängen. Auch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse muss höhere Strafen mit sich bringen.

Den freiwilligen Polizeidienst lehnen wir ab.

Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz muss reformiert werden und auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik von Grund neu aufgestellt werden. Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss sich künftig auf gewaltorientierte Gruppen, insbesondere den Rechtsextremismus und den dschihadistischen Terrorismus, konzentrieren. Die nachrichtendienstliche Beobachtung von nicht- gewaltorientierten Organisationen und Personen muss beendet werden.

Das parlamentarische Kontrollgremium hat in Baden-Württemberg die Kontrolle über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Es kann nicht sein, dass hier jedoch alle Informationen streng vertraulich sind. Das Gremium muss die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob und welche Informationen öffentlich verfügbar gemacht werden. Es muss möglich sein, dass das Gremium öffentlich tagen kann, um mehr Transparenz bei Vorgängen des Verfassungsschutzes zu ermöglichen.

Wir müssen die europäische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden stärken. Nachrichtendienste haben überschreitende und sich gegenseitig einschränkende Kompetenzen, die klar neu sortiert werden müssen.
Im NSU Prozess hat sich gezeigt, dass der Einsatz von V-Leuten hochproblematisch ist, denn hier werden bekennende Verfassungsfeinde vom Staat bezahlt. Die V- Leute-Praxis birgt unvertretbare rechtsstaatliche Risiken, denen nur ein begrenzter Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Deshalb fordern wir einen weitgehenden Verzicht der Verwendung von V-Leuten in Baden-Württemberg.

An der Abgrenzung geheimdienstlicher, polizeilicher und strafrechtlicher Kompetenzen halten wir strikt fest.

Rechtsextremismus

Rechter Terror ist eine sehr reale Bedrohung. Dies zeigt nicht zuletzt die Berichterstattung über die Tätigkeit von Uniter in BW. Die Verstrickungen von Akteur*innen dieses Vereins in Polizei, Verfassungsschutz und Bundeswehr müssen dringend aufgeklärt werden.

In unserer Gesellschaft sind Fake-News, Verschwörungstheorien und Co. leider sehr verbreitet. Wir müssen diese entlarven und argumentativ stellen. Dafür braucht es auch öffentliche, unabhängige und neutrale Stellen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen und Argumente gegen die Fake-News aufbereiten.

Gewaltfreie antifaschistische Initiativen und Gruppen müssen in der Gesellschaft gehört und ernstgenommen werden. Sie sind ein Frühwarnsystem bei der Erfassung gefährlicher Entwicklungen. Antifaschistischer Protest darf nicht weiter kriminalisiert werden. Weitere Strafrechtsverschärfungen lehnen wir ab.

Es müssen weitere Mittel für ein Landesprogramm zur Förderung demokratischer Kultur und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus bereitgestellt werden. Dieses soll Vereine und andere Organisationsformen, die sich mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandersetzen unter die Arme greifen und ihre Arbeit unterstützen. Zudem müssen wir uns als Ziel setzen, stärker und effektiver eine multidiverse Kulturlandschaft zu fördern und für Begegnungen zwischen den Kulturen zu sorgen. Denn eine große Quelle des Rechtsextremismus ist das fehlende Wissen über unterschiedliche Kulturen. Deshalb ist eine Förderung von interkulturellen Veranstanstaltungen von großer Wichtigkeit für eine sichere innenpolitische Lage. Wir fordern eine viel stärkere Förderung der kulturellen Vielfalt.

Wir müssen Rechtsextremismusprävention in den Schulen stärken. Lehrer*innen müssen in der Thematik stetig fortgebildet werden, um auch auf tagesaktuelle Ereignisse ggf. reagieren zu können. Außerdem muss es in der Rechtsextremismusprävention an Schulen eine Anlaufstelle für Lehrkräfte geben, an die sie sich bei Bedarf wenden können.

Durch gezielte Interventionsmaßnahmen und intensive Beratungs- und Betreuungsarbeit müssen aber auch Menschen beim Ausstieg aus der rechten Szene unterstützt werden.

Überwachung

Wir stellen uns entschieden gegen die Ausweitung der Schleierfahndung, wie sie das PolG II fordert. Diese Massenüberwachung und Bespitzelung von Bürger*innen ist ein Angriff auf unsere Freiheit und Demokratie.
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss klare Regeln haben. Bürger*innen müssen transparent in einem öffentlichen Register einsehen können, wo Videoüberwachung stattfindet. Außerdem muss auch vor Ort die Videoüberwachung transparent gemacht werden und unter der Kamera erklären, wozu sie dort hängt und was sie tut. Das gilt insbesondere für die Kennzeichnung von Videoüberwachung mit künstlicher Intelligenz.
Außerdem braucht es mehr Kontrolle der öffentlichen und privaten Videoüberwachung durch die Datenschutzaufsicht. Wir lehnen die Speicherung der gewonnenen (Video-)Daten ohne konkreten Anlass ab.
Die polizeiliche Befugnis über die Videoüberwachung muss sich gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsauf ausgewiesene Gefahrenstellen beschränken. Für uns ist klar, Sicherheit muss zu einem großen Teil durch Prävention erfolgen. Wir fordern deswegen, es darf keinen weiteren Ausbau von Videoüberwachung/Gesichtserkennung geben.

Sicherheit durch Prävention

Prävention fängt bei Bildung an. Wir fordern die Aufnahme von Anti-Gewalt- Trainings in die Lehrpläne. Diese sollen mit bestehenden Präventionsangeboten in den Kommunen verknüpft werden. Darüber hinaus muss - insbesondere schulische - Bildung die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe stärker in den Mittelpunkt stellen. Denn Menschen, die gesellschaftlich und beruflich eingebunden sind, neigen weniger stark zu Kriminalität.
Auch Präventionsangebote wie Streetwork, Schul-, berufs- und ausbildungsbezogene Sozialarbeit, Fan-Projekte und Jugendzentren sowie Anlauf- und Beratungsstellen für Täter* innen und Opfer von Gewalt müssen stärker und verlässlicher gefördert werden.

Demokratie

Unser Landtag braucht mehr Vielfalt. Deswegen fordern wir die Reform des Landtagswahlrechts und die Einführung eines Listenwahlrechts noch in dieser Legislatur. Das Wahlalter muss bei Landtagswahlen auf 14 Jahre abgesenkt werden. Perspektivisch streben wir eine Absenkung auf 0 Jahre an.

Jede Gemeinde sollte eine*n Jugendbeauftragte*n für Demokratie haben, deren*dessen Tätigkeitsbereich neben Jugendtreffs auch Demokratieerziehung in der Schule sein sollte.Außerdem sollte der Politikuntericht stark ausgebaut werden. Demokratiebildung sowie die kritische Auseinandersetzung mit Nationalismus, Rassismus und Diskriminierung sollten von Beginn an Bestandteil der Bildungslaufbahn sein. Aus diesem Grund müssen wir die Landeszentrale für politische Bildung, welche eine wichtige Rolle in der Demokratiebildung hat, ausbauen und Demokratieinitiativen auch auf Landesebene stärken.

Baden-Württemberg muss Aktivist*innen schützen. Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Gut in unserer Demokratie. Wir fordern die Entkriminalisierung von Sitzblockaden und ein Verbot von chemischen Reizstoffen auf Demos.

Migration

Ziel der Innenpolitik muss der Schutz der Grundrechte sein. Das gilt es auch zu beachten bei innenpolitischen Entscheidungen, die das Thema Migration betreffen. Auf der Flucht vor Verstößen gegen die Menschenrechte hat ein jeder Mensch das Recht auf Asyl - dieses Grundrecht gilt es zu wahren. Die Bundesländer sind für die Durchsetzung von Abschiebungen verantwortlich und entscheiden im Bundesrat über die Einstufung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Als Grüne Jugend lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab. Im Sinne einer humanitären Asylpolitik hat sich eine GRÜN-geführte Landesregierung im Bundesrat gegen eine Ausweitung dieser einzusetzen. Denn Staaten, deren Lage von internationalen Menschenrechtsorganisationen als kritisch eingestuft wird, so wie es bei den sogenannten Maghreb-Staaten der Fall ist, sind nicht sicher!
Zudem fordern wir einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan - ein Land, dass auch von der UN wieder als Land in "aktivem Konflikt" eingestuft wird, ist nicht sicher!

Leitlinien einer gelingenden Integration - und das ist der tatsächliche politische und gesellschaftliche Handlungsbedarf, der Migration folgt - haben wir in unserem LMV Beschluss 2016 „Intergreat- Teilhabe für alle ermöglichen“ zusammengefasst, worauf wir an dieser Stelle verweisen.

Kommunen

Wir wollen kommunale Selbstverwaltung stärken und die Sperrzeiten von Clubs und Gastronomie von der Regelung auf Landesebene an die Kommunen geben. Die Einführung von Alkoholkonsumverboten zur Entschärfung von Brennpunkten halten wir jedoch für einen Holzweg und fordern deren erneute Abschaffung auf Landesebene. Wir begrüßen die Schaffung einer gesetzlicher Grundlage für die Schaffung von Drogenkonsumräumen, in denen die Konsument*innen nicht verfolgt werden und Sozialarbeiter*innen Kontakt zu ihnen aufbauen können. Die Ausweitung der Gesetzesgrundlage auf Kommunen mit weniger als 300.000 Einwohner*innen halten wir aber für dringend erforderlich.