Leitlinien zur Arbeitsweise des Landesawarenessteams (LAT) der GJBW
DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 8. OKTOBER 2023 IN HEIDENHEIM BESCHLOSSEN.
Was ist bisher passiert? Was soll dieser Antrag leisten?
Awarenessarbeit innerhalb der Strukturen der Grünen Jugend Baden-Württemberg spielt schon länger eine Rolle. Jedoch erfolgte diese Arbeit über die letzten Jahre hinweg, hauptsächlich durch den Landesvorstand (LaVo) als zusätzliches Aufgabenfeld. Lediglich bei Veranstaltungen wie z.B. den Landesmitgliederversammlungen (LMV) stand die Awarenessgruppe (AWG) den Mitgliedern als eine zusätzliche Kontaktstelle für Awarenessanliegen zur Seite.
Mit der Schaffung des Landesawarenessteams (LAT) in unserer Satzung im Oktober 2022 und der Wahl der Mitglieder des LATs im Mai 2023, gehen wir nun neue Schritt der Verbindlichkeit von Awarenessarbeit im Verband.
Ein Awarenesskonzept der GJBW gibt es schon lange, jedoch stellten sowohl die bereits ausgelasteten Kapazitäten des LaVos als auch das Macht- und Hierarchiegefälle bei Kontaktaufnahme mit dem LaVo, gerade für neue Mitglieder, möglicherweise eine hemmende Rolle bei der Realisierung und Inanspruchnahme des Awarenesskonzeptes.
Wir als Verband streben danach, diskriminierungssensibel zu sein. Doch auch wir sind nicht frei von Diskriminierung. Um Awarenessanliegen daher fokussierter und transparenter anzugehen und diesen eher gerecht zu werden, soll nun ein neuer Ansatz gewählt werden. Dieser „neue Ansatz“ soll in diesem Leitfaden für die Arbeitsweisen des kürzlich geschaffenen LATs festgehalten werden.
Wie haben wir im LAT in diesem Prozess zusammengearbeitet?
In der Auftaktsitzung des LATs wurde sich über die gewünschte Art und Weise der persönlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern ausgetauscht und diese gemeinsam festgelegt. Fokus lag hier auf der Achtung von persönlichen Kapazitäten, einer förderlichen Arbeitsatmosphäre für die Zusammenarbeit, sowie die Aussprache über die Rolle der LaVo-Person im LAT. Diese Richtlinien sollen auch nach der Einbringung der Leitlinien für die gemeinsame Zusammenarbeit gelten.
Bei der Ausarbeitung der Leitlinien setzte sich das LAT interne Arbeitsregeln, um die Zusammenarbeit möglichst gut abzustimmen. Zu diesen Arbeitsregeln gehörte die Bekanntmachung der Kapazitäten der einzelnen LAT-Mitgliedern. Es sollen darauf basierend, möglichst transparent die Aufgaben, die es zur Erstellung der Leitlinien sowie der anschließend aufzunehmenden Arbeit braucht, verteilt werden. Damit kam es phasenabhängig zu einer unterschiedlich starken Involvierung der LAT-Mitglieder in bestimmte Aufgaben.
Die Berücksichtigung der individuellen Kapazitäten und Lebenssituationen bedarf als Grundlage einen Raum, in dem alle LAT-Mitglieder sich wohlfühlen und wahrgenommen fühlen. Dies zeichnet sich durch Grundregeln des Verhaltens innerhalb des LAT aus, die eine gute Arbeitsatmosphäre schaffen sollen. Ein hohes Maß an Vertraulichkeit im gegenseitigen Umgang der LAT-Mitglieder miteinander soll durch einen sensiblen und ruhigen Umgang miteinander gewährleistet werden. Die Möglichkeit, Unsicherheiten im LAT zu teilen und das Gefühl vermittelt zu bekommen, das Beratung auch innerhalb des LATs willkommen ist, stützt die weitere Zusammenarbeit des LATs maßgeblich. Um interne Entwicklungen der LAT-Mitglieder zu fördern, ist eine umsichtige Feedbackkultur wichtig, die sich nicht davor scheut auch positives Feedback auszusprechen.
Wie bereits erwähnt, wurden die Inhalte dieser Leitlinien von allen vier Mitgliedern des LATs gemeinsam gesammelt und ausgearbeitet. Daraufhin erfolgte die grobe Strukturierung dieser Inhalte durch die LaVo-Person im Landesawarenessteam. Das tatsächliche Schreiben der Leitlinien zur Arbeitsweisen erfolgte durch die drei Basis-LAT-Mitglieder.
Unsere Leitlinien
Zusammenarbeit im LAT: Grundprinzipien
Für eine reibungslose und harmonische Arbeitsweise im LAT sowie zur Wahrung persönlicher Grenzen sind einige grundlegende Prinzipien für die Zusammenarbeit festgelegt worden. Dies beinhaltet ein Verständnis für die Lebenssituationen, - phasen und Kapazitäten aller LAT-Mitglieder, mit einem regelmäßigen Kapazitäts- Check bei den Treffen. Zudem wird ein Raum geschaffen, in dem jede*r Einzelne offen kommunizieren kann und Unsicherheiten geteilt werden können.
Verantwortung, die mit der Rolle des LATs einhergeht
Die Rolle des Landesawarenessteams (LAT) ist von besonderer Verantwortung geprägt, die in verschiedenen Aspekten definiert wird:
a) Vertraulicher Umgang mit sensiblen Informationen:
Eine fundamentale Verantwortung des LATs besteht darin, sensible Informationen und Themen äußerst vertraulich zu behandeln. Das Vertrauen von Betroffenen und Verbandsmitgliedern ist von höchster Bedeutung. Dies erfordert daher äußerste Sorgfalt im Umgang mit Daten. Das LAT legt großen Wert darauf, sensiblen Informationen mit Respekt zu begegnen, um die Privatsphäre und Integrität aller Betroffenen und Verbandsmitglieder zu wahren. Angesichts der Tatsache, dass das LAT nicht alle marginalisierten Gruppen in seiner Zusammensetzung abdecken kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass es seine eigenen Privilegien regelmäßig hinterfragt und sich dieser Tatsache bewusst ist. Zudem sollte das LAT sicherstellen, dass Informationen nur an diejenigen LAT-Mitglieder weitergegeben werden, die unmittelbar an der Fallbearbeitung beteiligt sind, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
b) Inklusives Verbandsumfeld schaffen durch Unterstützung von Betroffenen:
Das LAT übernimmt eine aktive Rolle bei der Schaffung eines inklusiven Verbandsumfelds. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des LATs Diskriminierung in all ihren Formen entgegentreten und bestrebt sind, sie zu erkennen und
abzubauen. Indem sie sich für die Belange von Betroffenen einsetzen, tragen sie gleichzeitig zur Sensibilisierung des gesamten Verbands bei. Besonders in Anbetracht der städtischen Prägung der GJBW ist es wichtig, den Austausch mit ländlichen GJ-Kreisverbänden zu pflegen. Diese Anerkennung und der daraus resultierende Dialog tragen dazu bei, die unterschiedlichen Bedürfnisse und
Herausforderungen der Mitglieder des Verbands besser zu verstehen und anzuerkennen.
c) Privilegienbewusstsein:
Das LAT ist sich bewusst, dass es in privilegierten Positionen agieren kann, insbesondere im Umgang mit stärker marginalisierten Personen. Diese Erkenntnis führt zu einer noch verantwortungsvolleren Arbeitsweise und stellt sicher, dass Privilegien nicht dazu verwendet werden, Ungerechtigkeiten aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr dazu beitragen, diese abzubauen. Besonders in ländlichen Regionen, in denen das Potenzial für Machtmissbrauch erhöht sein kann, setzt sich das LAT aktiv dafür ein, diese Strukturen zu erkennen und zu hinterfragen, um ein sicheres und inklusives Umfeld zu gewährleisten. Privilegienbewusstsein erfordert, dass LAT-Mitglieder ihre eigenen Privilegien reflektieren und aktiv daran arbeiten, diese nicht zu reproduzieren oder auszunutzen.
Ansprüche an die Rolle eines LATs und ihrer Mitglieder:
Ansprüche, die an die Rolle des LATs als Gremium sowie deren Mitglieder gestellt werden. Zu diesen Ansprüchen zählen wir
a) Erreichbarkeit und Zugänglichkeit:
Das bedeutet, dass das LAT sicherstellen muss, dass es ausreichend Möglichkeiten der Erreichbarkeit gibt, die sicher, niedrigschwellig und vertrauenswürdig sind. Zugänglichkeit betont die Niedrigschwelligkeit. Wenn das LAT begründet für einen Zeitraum nicht bzw. nur eingeschränkt erreichbar ist, muss dies im Voraus den Mitgliedern mitgeteilt und auf andere Ansprechpersonen/-Institutionen vorübergehend verweisen. Bestmöglich soll eine ganzjährige Erreichbarkeit sichergestellt sein, wobei die Kapazitätsgrenzen der LAT-Mitglieder geachtet werden sollen.
b) Basisnähe statt LaVo-Nähe:
Das bedeutet, dass das LAT im Auftrag der Basismitglieder arbeitet und nicht für den Landesvorstand oder in dessen Vertretung agiert und auftritt, sondern explizit als ein vom Landesvorstand möglichst unabhängiges Gremium. Deshalb hat das eine LaVo-Mitglied im Landesawarenessteam innerhalb des LATs kein Stimmrecht, - nur die Basismitglieder im LAT haben dies. So soll das LAT ein Raum sein, der sensibel für Macht-Hierarchien ist. Basisnähe ist zudem wichtig, um Zugänglichkeit niedrigschwellig zu gestalten. Trotzdem ist festzuhalten, dass Rückmeldeschleifen mit dem Landesvorstand in Ausnahmefällen in gewissen Punkten, z.B. in rechtlichen Fragen unumgänglich sind. Dafür wird aber in der Regel nicht der gesamte Landesvorstand, sondern lediglich der geschäftsführende Landesvorstand (GLV) beratend hinzugezogen – und dies geschieht auch nicht ohne
vorabige Kommunikation mit der betroffenen Person.
c) Barrierefreier Zugang zum LAT:
Das bedeutet, dass das LAT sich den Anspruch von Barrierefreiheit und Inklusion setzt. In der konkreten Ausgestaltung sollten Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichem Inklusionsbedarf hinzugezogen werden, um deren Zugänglichkeit zu den Angeboten des LAT zu gewährleisten. Das könnte bedeuten: Präferierter Schrift- oder Sprachverkehr mit dem LAT, Hinzuziehen von (Gebärden-)Dolmetscher*innen, Kommunikation in Leichter Sprache oder auf Englisch. Auch bei der Gestaltung der AWG auf Veranstaltungen sollte Barrierefreiheit möglichst gegeben sein. Wir wollen dabei die Intersektionalität von Inklusionsbedarf beachten, z.B. auch in Hinblick auf sichtbare und nicht sichtbare Behinderungen.
d) Betroffenenorientiertes Arbeiten / Klientelzentrierung:
Das bedeutet, dass der*die Klient*in im Mittelpunkt unseres Arbeiten steht. Die Konsequenz daraus ist, dass wir als LAT so handeln bzw. nicht handeln, wie sich die betroffene Person das wünscht. Das kann z.B. heißen, dass wir in ein Gespräch mit der*dem Täter*in gehen oder dies nicht tun, wenn eine Täter*innen-Konfrontation nicht gewünscht ist. In Awareness-Kontexten geht es häufig um sehrsensible und auch belastende Informationen, die die betroffene Person an das LATweitergibt. Um Retraumatisierungen bzw. zusätzliche Belastungen der betroffenenPerson durch das LAT zu vermeiden, wollen wir sensibel, vorsichtig undbetroffenenorientiert vorgehen. Dazu gehört auch, die betroffenen Personen niezu bedrängen oder überzeugen zu wollen, sondern ergebnisoffen zu beraten.Betroffenenorientierung bedeutet auch, dass das Wohlergehen der betroffenenPerson über den Konsequenzen für den/die Täter*in steht. In Grenzsituationenbzw. zum Schutz anderer Basismitglieder vor dem/der Aggressor*in, muss imZweifelsfall individuell entschieden werden und dies soll immer im Gespräch mit der betroffenen Person erfolgen.
e) Diskriminierungsfreie Beratung:
Das bedeutet, dass wir uns als LAT immer wieder reflektieren wollen, dass wir in unserem Handeln nicht diskriminieren. Herabsetzende Diskriminierung bedeutet, Gruppen oder einzelne Personen aufgrund unreflektierterbeziehungsweise sozialisierter zum Teil auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionalen Assoziationen herabzusetzen. Auch im LAT-internen Sprachgebrauch soll ein professioneller, diskriminierungs- und wertungsfreier sprachlicher Umgang gegeben sein. Diskriminierungsfreiheit selbst ist Grundvoraussetzung für Vertrauenswürdigkeit und Zugänglichkeit.
f) Vertrauenswürdigkeit in der Beratung:
Das bedeutet, dass die betroffenen Personen dem LAT vertrauen können, sensible Informationen nicht zu missbrauchen und nach den oben genannten Ansprüchen die Beratung durchzuführen. Dazu gehört auch die moralische Auferlegung der Verschwiegenheit. Dem LAT muss die Ernsthaftigkeit und Verantwortlichkeit ihrer Arbeit zu jedem Zeitpunkt bewusst sein.
g) Ordnungsgemäßer Umgang mit Anfragen
Anfragen sollen zeitnah, verantwortungsbewusst und nach den obigen Ansprüchen beantwortet werden. Es muss sichergestellt sein, dass Anfragen nicht untergehen und dass die Person im LAT, die diese beantwortet, genug Kapazitäten dafür hat.
Aufgaben und Grenzen des LATs:
Das Landesawarenessteam hat konkret definierte Aufgaben zu erfüllen. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Umgangs mit Anfragen nach den oben formulierten Ansprüchen an das LAT, ist es vor allem für die Bereiche Schlichtung und Mediation zuständig. Dabei vermittelt das LAT bei Konflikten innerhalb der Grünen Jugend Baden-Württemberg und unterstützt bei Kompromissaushandlung und Lösungsfindung. Gerade wenn GJ-interne Konflikte nicht bilateral zwischen den konfliktausführenden Parteien gelöst werden können, kann das LAT kontaktiert werden, um z.B. schlichtend einzugreifen. Das LAT ist dabei offen für thematisch unterschiedlichste Konflikte, solange diese klar erkennbar im institutionellen Rahmen der Grünen Jugend eine Rolle spielen. Ein Fokus des LATs liegt zudem auf der Unterstützung und Aufarbeitung von Diskriminierungserfahrungen und/oder Machtmissbrauch innerhalb der GJ. Prinzipiell sollte man sich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig an das LAT wenden, wenn man sich nicht sicher ist, ob der Konflikt gerade in das Aufgabengebiet des LATs gehört. Natürlich können nur Konflikte vom LAT geklärt/begleitet, die auch an das LAT herangetragen werden.
Der Aufgabenbereich des LATs hat auch Grenzen, die an dieser Stelle transparent kommuniziert werden sollen:
Aufgrund struktureller und persönlicher Grenzen des LATs und seiner Mitglieder beschränkt sich die Arbeit des LATs auf mitglieder-/verbandsinterne Angelegenheiten. Bei Konflikten die (teilweise) außerhalb der GJBW liegen, kann das LAT freiwillig, zeitweise vermittelnd und unterstützend tätig werden, sofern von der betroffenen Person gewünscht und für das LAT möglich. Diese Konflikte und der Umgang/Begleitung des LATs stellen eine Grauzone im Aufgabenbereich dar und können daher dem Fall entsprechend ausgelegt werden. Das LAT behält sich vor, solche Konflikte auch weiterzuverweisen bzw. deren Bearbeitung abzulehnen, wenn die Kapazitäten fehlen und/oder keine sinnvolle Beratung möglich ist, wenn es sich z.B. nicht um einen GJ-internen Konflikt handelt.
Neben den hauptsächlichen Aufgaben der Anfragenbearbeitung und klient*innenorientierten Beratung und Schlichtung gibt es noch Handlungsspielraum im Bereich der Präventiven Arbeit:
Das LAT-Statut legt fest, dass das LAT Aufklärungsarbeit im Landesverband betreibt und die Mitglieder sensibilisiert in Bezug auf Diskussionskultur, respektvollen Umgang miteinander und die Achtung persönlicher Grenzen. Die Aufklärung und präventive Arbeit sollte in Absprache mit der jeweiligen FINTA* und genderpolitischen Sprecher*in erfolgen. Die grundsätzliche Verantwortung für Bildungsarbeit und präventive Arbeit liegt nach wie vor beim Landesvorstand und ist für das LAT nicht verpflichtend sondern freiwillig und kapazitätsorientiert.
Das LAT kann sich gerade bei subtileren Formen der Präventionsarbeit oder auf konkrete Anfrage z.B. seitens Kreisverbänden beteiligen. Grundsätzlich gilt es jedoch, den Ruf oder die Stimmung der Mitgliedschaft gegenüber des LATs durch Formen der Bildungs-/Präventionsarbeit nicht zu gefährden (Unabhängigkeit und Distanz des LAT vor eigener Aufklärungsarbeit), gleichwohl das LAT natürlich für dessen grundsätzliche Werte auch öffentlich einstehen darf und muss. Letztlich steht das LAT als unabhängiges und beratendes Gremium für alle Mitglieder im Vordergrund.
Zuletzt bleiben als Aufgabenbereich noch der Einbezug in die Veranstaltungsorganisation und die Beziehung von LAT zu AWG (Awarenessgroup). Das LAT ist nicht grundsätzlich in Veranstaltungsorganisation einbezogen, um
Distanz zwischen aktiven, ausführenden Gremien wie dem Landesvorstand zu wahren. Jedoch kann das LAT bei entsprechenden Themenbereichen beratend hinzugezogen werden. Das LAT kümmert sich gemeinsam mit der jeweiligen FINTA*- und genderpolitischen Sprecher*in lediglich darum, dass gerade bei längeren Veranstaltungen Mindeststandards für die Awarenessarbeit wie Ruheräume, eine gut besetzte AWG etc. vorhanden und eingehalten werden.
Die mobil eingesetzten Awarenessgroups auf Veranstaltungen bleiben über das LAT hinaus bestehen. Die AWG setzt sich nach wie vor aus Basismitgliedern zusammen, die Interesse haben, punktuell bei Veranstaltungen Awarenessarbeit zu leisten. Die Mitglieder des LATs können ebenfalls als AWG-Personen tätig sein auf Veranstaltungen. Die Präsenz des Landesvorstands in der AWG soll gering gehalten sein, wenn möglich nur durch die LaVo-Person, die ebenfalls im LAT ist. Bei Fällen, die veranstaltungsbezogen in der AWG auftreten, kann individuell entschieden werden, ob und wie diese bei längerfristiger Bearbeitung an das LAT übertragen werden. Dies orientiert sich ebenso auch an den Bedürfnissen der Betroffenen. Weder das LAT noch die AWG leisten medizinische Arbeit, dafür sind ausgebildete Rettungssanitäter*innen zuständig. Die AWG sollte quotiert und möglichst vielfältig sein und das LAT/der LaVo sind verpflichtet, die AWG vor einer Veranstaltung angemessen zu schulen. Unabhängig von der Länge der Veranstaltung sollte eine AWG zur Verfügung stehen. Es wird sich vorgenommen, den Auswahlprozess der Basismitglieder in der AWG transparenter zu gestalten, sodass Interessierte die Möglichkeit haben, sich nach transparenten Kriterien zu bewerben und Awarenessarbeit zu leisten. Denn Awareness ist Verbandsaufgabe!
Vertraulichkeit/Beziehung zwischen LAT und Landesvorstand
Das LAT unterliegt keiner rechtlich bindenden Schweigepflicht. Daher wird die Schweigepflicht auf Basis einer moralischen Selbstverpflichtung begründet. Es gilt dabei die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit maximal zu gewährleisten. Dies gilt gegenüber allen Dritten, womit auch der Landesvorstand explizit mit gemeint ist. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur in Absprache mit der beratungssuchenden Person und anschließend nur an die Personen des LATs weitergegeben, die nicht zuvor für den Sachverhalt ausgeschlossen wurden. Dabei werden auch nur die für die Weiterarbeit notwendigsten Informationen geteilt. Der Schutz der persönlichen Daten der Betroffenen soll in jedem Schritt mitgedacht werden.
Einzelne Ausnahmesituationen jedoch bedürfen einer Einweihung des Landesvorstandes. Konkret erfolgt dies in Situationen, in denen eine akute und deutliche Auswirkung auf eine laufende Veranstaltung oder aber den ganzen Verband erwartet wird und alternative Lösungswege ausgeschöpft oder nicht zugänglich sind. Ebenso erfolgt eine Einweihung des Landesvorstandes, wenn es um juristisch oder strafrechtlich relevante Vorgänge geht. Hierbei liegt die Begründung in der Haftung, die der Landesvorstand für Vorfälle tragen könnte. In diesen Ausnahmefällen findet daher ein Einbezug des Landesvorstandes statt, wobei dies dennoch zuvor mit der betroffenen Person besprochen wird und auch hierbei nur die relevanten Informationen geteilt werden.
Bei Konflikten mit dem Landesvorstand, muss je nach Position der befangenen Person/en im Landesvorstand eine andere Herangehensweise gewählt werden. Es gilt befangene und beteiligte Personen im Landesvorstand zunächst aus Gesprächen mit dem Landesvorstand auszuschließen. Gibt es Konflikte mit den Beisitzenden, so findet Kommunikation direkt mit dem geschäftsführenden Landesvorstand (bestehend aus Sprecher*innen, Schatzmeister*in, politische Geschäftsführung) statt. Bestehen Konflikte mit dem geschäftsführenden Landesvorstand, so werden betroffene Personen zunächst außen vor gelassen. Auch hierbei werden die Bedürfnisse der ratsuchenden Person befolgt und nicht ohne Absprache mit dieser agiert.
Erreichbarkeit des LATs
Bei der Basisumfrage zu Beginn der Sommerpause 2023 wurde das Ergebnis ermittelt, dass sich über 81 % der Teilnehmenden gerne an das LAT via Telegram bei Anliegen wenden möchten. Über 54 % sahen Mail ebenso als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, während außerdem 40,5 % ein persönliches Gespräch oder per Videochat in Erwägung ziehen würden. Diese einzelnen Kontaktaufnahmemöglichkeiten werden hier einzeln festgehalten:
a) Telegram oder andere Messenger:
Die einzelnen LAT-Mitglieder sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Erreichbarkeit via Telegram oder andere Messenger erlauben möchten. LAT-Mitglied zu sein oder zu werden soll nicht mit dem Zwang einhergehen, erreichbar über u.U. privat genutzte Messenger zu sein. Jedoch sollten die einzelnen LAT- Mitglieder in z.B. einer Vorstellungsnachricht klarstellen, ob sie über z.B. Telegram erreichbar sind und dies ebenso auf der Homepage vermerken. Dabei sollen auch die Kontaktdaten in den Gruppen der GJBW bereitgestellt werden.
b) Mail:
Auf der Webseite der GJBW soll von nun ein Reiter für das LAT geschaffen werden, unter dem nebst den Grundsätzen undeiner Vorstellung des LATs, auch die Mailadresse des LATs zur Kontaktaufnahme auffindbar sein sollen. Über diese Mailadresse sollen sich Mitglieder bei Anliegen zu jeder Zeit melden können. Die Kontaktaufnahme soll entweder generell ermöglicht werden, heißt eine zufällige Person des LATs wird Ansprechperson, oder aber spezifisch erfolgen, womit dem Wunsch nach einer bestimmten Person oder nach dem Ausschluss einer Person, z.B. aufgrund von Befangenheit, Rechenschaft getragen werden soll.
Der Erstkontakt erfolgt, um klare Zuständigkeiten und Kommunikationslinien zu schaffen, mit höchstens zwei Personen. Die Zuständigkeit wird mittels eines Schichtsystems vergeben, wodurch immer eine Person für eine im LAT festgesetzte Zeitdauer die generellen Mails beantwortet und bis zur Lösung dieser betreut. Dies soll eine an Kapazitäten angepasste und optimierte Arbeitsweise ermöglichen, aber ebenso konstante Kommunikation mit den anfragenden Personen schaffen.
c) Persönliches Gespräch / Videochat:
Ein persönliches Gespräch in Präsenz oder als Videochat soll nach zuvor stattfindender Terminfindung ermöglicht werden. Hierbei können die Mailadressen oder bei Bereitstellung durch die LAT-Mitglieder auch Telegram verwendet werden, um einen Termin auszumachen. Ob ein persönliches Gespräch in Präsenz stattfindet, ist abhängig von den einzelnen LAT-Mitgliedern und ihren Kapazitäten. Ein Videochat hingegen über z.B. Zoom soll jedoch zeitnah ermöglicht werden.
d) Generell:
Ist der Erstkontakt erfolgt, teilen die involvierten LAT-Mitglieder den Sachverhalt mit den bisher noch ausgenommenen LAT-Mitgliedern. Dies wird gemacht, um sich über eine weiterführende Arbeitsweise zu beraten und abzustimmen. Wird von der anfragenden Person der Ausschluss einer oder mehrerer LAT-Personen gewünscht, bleiben diese selbstverständlich dauerhaft ausgeschlossen von dem konkreten Fall und wirken nicht mit.
Wichtig ist, dass das LAT ehrenamtlich arbeitet und daher keine Betreuung zu jeder Zeit möglich ist. Zudem kann das LAT keine psychologische Beratung leisten, da es hierfür nicht ausgebildet ist. Jedoch ist der Eigenanspruch des
LATs, den Erstkontakt innerhalb einer Woche aufzunehmen und bei akuten Sachverhalten und Gefährdungen anderer und des Selbst, an entsprechende professionelle Beratungen zu verweisen.