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Mehr Demokratie wagen! –Unter grün-rot, jetzt auch an Schulen
So, 4.5.14

Mehr Demokratie wagen! –Unter grün-rot, jetzt auch an Schulen

BESCHLUSS DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG 04. Mai 2014

Mehr Demokratie wagen! –Unter grün-rot, jetzt auch an Schulen
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, der grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs nahezulegen einen Gesetzesentwurf zum Schulgesetzbasierend auf folgenden Forderungen auszuarbeiten.Wir begrüßen die Einführung der Drittelparität innerhalb der Schulkonferenz. Dies bedeutet, dass die SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern zu gleichen Teilen repräsentiert sind. Es müssen aberweitere Schritte folgen.Für alle weiterführenden Schulen sollen folgende Änderungen am Schulgesetz vorgenommen werden:1. Schulkonferenza. Kompetenzumverteilung der Schulkonferenz. Die Einrichtung oder Beendigung eines Schulversuches und die Genehmigung von wissenschaftlichen Versuchen an der Schule werden §47, Abs. 5 zugeordnet werden. Dies bewirkt, dass die Schulkonferenz ihr Einverständnis zu derartigen Entscheidungen geben muss und nicht wie bisher nur über ein Anhörungsrecht in der GLK verfügte.b. Die Schulkonferenz ist zudem verpflichtet mindestens einmal pro Halbjahr zu tagen (zu ergänzen §47).2. SchülerInnenrata. Der SchülerInnenrat ist zudem verpflichtet mindestens einmal pro Quartal zu tagen. (zu ergänzen §47)3. Wahlen der SchülerInnenvertretunga. Zu ändern in §67,Abs.1, SchülerInnensprecherInnen, deren StellvertreterInnen und alle anderen Mitglieder der SchülerInnenschaft in der Schulkonferenz werden direkt durch die SchülerInnenschaft gewählt.b. Zu ändern in §68, Abs.1, VerbindungslehrerInnen werden direkt durch die SchülerInnenschaft gewählt.