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Mehr Rechte für Tiere
Fr, 28.11.08

Mehr Rechte für Tiere

MEHR RECHTE FÜR TIERE

Die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg fordert, 1. die Umsetzung der artgerechten Haltung von Tieren. Nach §2 Tierschutzgesetz ist bereits festgeschrieben, dass Tiere "ihrer Art nach" gehaltenwerden sollen und somit ihren natürlichen Bedürfnissen entsprechend; um dies zu realisierenund umzusetzen fordern wir das Gesetz zu konkretisieren und um folgende Punkte zuerweitern: 1.1 artgerechte Mindestanforderungen sowie festgeschriebene Standards zu artgerechterHaltung aller Nutztierarten sollen erstellt werden. Viele Nutztiere werden derzeit nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten, dies führt dazu,dass sie haltungsbedingte Schäden und somit Qualen erleiden. So besteht das Leben dieserTiere häufig nur aus Schmerzen.Konkrete Mindestanforderungen für die Tierhaltung könnten dem einen Riegel vorschieben. 1.2 das Verbot von Zuchtlinien, die Schmerzen und Qualen für Tiere bedeuten.Demzufolge sollen nur noch Rassen gezüchtet werden, denen ein schmerzfreies Lebengewährleistet und das Ausleben ihrer vitalen Funktionen ermöglicht werden kann und diezudem ohne menschliches Eingreifen überlebensfähig sind.Beispielsweise werden in der Putenzucht Tiere mit unnatürlich starkem Wachstum anBrustmuskulatur gezüchtet, so dass die Tiere unter dem Gewicht des Fleisches leiden(Organversagen, Versagen der Beine). Masthühnern wird gezielt das Sättigungsgefühlweggezüchtet.1.3 Tiere dürfen nicht aus rein wirtschaftlichen Interessen getötet werden, so dürfen Tierenicht allein wegen ihres Geschlechts und ihrer dadurch bedingten Veranlagungen getötetwerden.So werden die männlichen Legehühner einfach entsorgt, d.h. konkret vergast undweggeworfen, da sie keine Eier legen können und somit unwirtschaftlich sind. 1.4 Tierversuche dürfen nicht durchgeführt werden, wenn gleichwertige Alternativenmöglich sind. Tierversuche, die nicht dazu bestimmt sind neue Erkenntnisse zu gewinnenund solche ohne einen höheren Nutzen, wie in der Kosmetikindustie müssen verbotenwerden. Tierversuche bei Arzneien mit bereits zugelassenem Wirkstoff sollen verbotenbzw. die Verpflichtung hierzu soll aufgehoben werden.Oft sind einzelne Inhalts- und Wirkstoffe bereits getestet und müssen bei einer Neuzulassung,trotz der vorhandenen Ergebnisse wiederholt werden. Unser Ziel muss sein möglichst vielenTieren dieses Leid zu ersparen. 1.5 Das Verbot der Pelztierzucht und des Pelztierhandels und -imports in Deutschland.Da die Tiere nur wegen ihres Fells getötet werden besteht ihre einzige Funktion darin alsStatussymbol missbraucht zu werden. Darüber hinaus fordern wir:2. die Streichung von Subventionen bei konventioneller Erzeugung tierischer Produkte.3. die Einführung einer Umfassenden Etikettierung aller Lebensmittel in den Kategorien veganund vegetarisch.Eine erweiterte Etikettierung von Lebensmitteln kann die VerbraucherInnen dabei unterstützentierische Produkte bei Bedarf zu vermeiden. So kann auch die KonsumentIn dieLebensmittelindustrie beeinflussen und bei vegan gekennzeichneten Produkten eine nichtartgerechte Haltung ausschließen. 4. die Einführung einer fächerübergreifenden Aufklärung im Schulunterricht über denZusammenhang zwischen Herkunft und Erzeugung der Fleischprodukte, vor allem durch dieMassentierhaltung, und die daraus resultierenden Folgen wie dem Klimawandel und derWelternährungsproblematik. Sowie das Aufzeigen eigener Handlungsmöglichkeiten und derFolgen des Konsums tierischer Lebensmittel.Zudem sollen alle SchülerInnen und StudentInnen die Möglichkeit erhalten tierleidfrei ihreBildungslaufbahn zu absolvieren.Um möglichst früh und umfassend ein Bewusstsein sowie ein fundiertes Wissen zu schaffen. 5. das alle KonsumentInnen tierische Lebensmittel (Nahrungserzeugnisse) bewusstkonsumieren. Somit kann ein Beitrag zum Tier- und Klimaschutz geleistet werden. Ziel muss sein demKonsumenten der Konsumentin ein Bewusstsein für sein/ ihr Handeln zu vermitteln.6. Änderung § 90a BGB hinsichtlich eines zu erstellenden Tiergesetzbuches (TGB).Da bislang Tiere nach § 90a BGB unter bestimmten Bedingungen immer noch als "Sache"behandelt werden und man so ihrer Stellung als Lebewesen nicht gerecht wird. Dieses Buchwürde alle Gesetze, die Tiere betreffen beinhalten zusammenführen, welche bisher inNebengesetzen verankert sind. 7. , dass Tierrechtsorganisationen das Recht eingeräumt wird Verbandsklage zu erheben.Da Tiere nicht selbst klagen können und braucht es einen gesetzlichen Vertreter, diesenkönnten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen darstellen, so wie es momentan imNaturschutzrecht, im Wettbewerbsrecht und im Recht des Verbraucherschutzes durch dieVerbandsklage gegeben ist. 8. um die Einhaltung sicher zu stellen fordern wir weitreichendere Kontrollen und Sanktionen,diese sollen im TGB festgeschrieben werden.Zusätzlich soll den Tierrechtsorganisationen dasRecht eingeräumt werden Verbandsklage zu erheben.AntragsstellerInnen:Anna-Kathrin Wesolowski (GJ Karlsruhe), Rikard Öxler (GJ Karlsruhe), Ferdinand Gantert (GJKarlsruhe), Sophie Schmid (GJ Karlsruhe), Patricia Sulzbach (GJ Karlsruhe), Cornelia Domino(GJ Karlsruhe)