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Praktikant_innenrechte stärken!
So, 1.12.13

Praktikant_innenrechte stärken!

PRAKTIKANT - INNERRECHTE STÄRKEN!

Immer öfter werden junge Menschen nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss nicht in geregeltenArbeits- oder Ausbildungsverhältnissen beschäftigt, sondern absolvieren ein Praktikum nach dem anderenin der Hoffnung irgendwann einen Arbeitsplatz zu bekommen. Dieser gemeinhin als Generation Praktikumbezeichnete Zustand, kostet Ausbildungs-, Voll- und Teilzeitarbeitsplätze, welche stattdessen mit (schlechtbezahlten) Praktikantinnen und Praktikanten besetzt werden, um Geld zu sparen.Um diese Praxis zu unterbinden, brauchen wir festgeschrieben Regelungen, was unter einem Praktikumverstanden wird, sowie Strafen bei Nichteinhaltung dieser Regelungen.Wir fordern deshalb gesetzliche Regeln, die Folgendes garantieren:Einem Praktikum muss der Abschluss eines Vertrages, der den Zweck, die Inhalte und Aufgaben,sowie die wöchentliche Praktikumszeit und Vergütung festlegt, vorausgegangen sein. Der Inhaltdes Praktikums muss berufsvorbereitenden Charakter haben oder der beruflichen Orientierungdienen.Die Arbeitszeit von 1200 Stunden eines Praktikanten in demselben Unternehmen darf nurüberschritten werden, wenn dies durch die Ausbildungs- oder Studienordnung notwendig wird.Als Nachweis für das Praktikum muss die Praktikantin/der Praktikant ein Zeugnis erhalten, das dieim Praktikum vermittelten Inhalte abbildet.Im Praktikum muss der Praktikantin/dem Praktikanten ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügunggestellt werden.Bereits vor Praktikumsbeginn muss der Praktikantin/dem Praktikanten eine feste, namentlichbenannte Ansprechpartnerin/ein fester, namentlich benannter Ansprechpartner zur Seite gestelltwerden, die/der mindestens in der Hälfte der Arbeitszeit der Praktikantin/des Praktikantenanwesend und ansprechbar ist. Die Praktikantin/der Praktikant hat gemeinsam mit dieser Personmindestens monatlich ein Lerntagebuch, analog zu Ausbildung, über im Praktikum Gelerntes undAngewandtes zu führen. Dies dient als Rechtsschutz für die Praktikantin/ den Praktikanten. DieBetreuerin/der Betreuer muss während des Praktikums monatlich, mindestens aber zweimalig einPraktikumsgespräch führen, welches Raum für beidseitiges Feedback, Fragen und die Planung derPraktikumszeit bietet.Praktika dürfen keine Ausbildungs-, Voll- oder Teilzeitstellen ersetzen.Die Praktikantin/der Praktikant hat aber auch die Pflicht seine Aufgaben sorgfältig undordnungsgemäß auszuführen.Die Vergütung für Praktika beträgt mindestens 2 € in der Stunde, beginnend mit der 200.Arbeitsstunde.Praktika dürfen von dem Praktikant/der Praktikantin keine Zahlungen an das UnternehmenerfordernDie Anforderungen müssen mit unangekündigten Kontrollen, wie bei Ausbildungen, überwachtwerden.Bei unternehmensseitigem Regelbruch muss nach einmaliger Verwarnung eine Praktikumssperrevon mindestens einem Jahr und bei erneutem Verstoß von mindestens drei Jahren erfolgen.