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Transparenz für Kommunalpolitik und kommunale Wahlkämpfe!
So, 7.5.23

Transparenz für Kommunalpolitik und kommunale Wahlkämpfe!

DIESER ANTRAG WURDE VON DER LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 7. MAI 2023 IN FREIBURG BESCHLOSSEN.

Als Grüne Jugend Baden-Württemberg fordern wir die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg auf, eine Gesetzgebung auf den Weg zu bringen, um folgende Punkte zu erfüllen:

- Eine Verschärfung des Verbots zur Annahme von Sach- oder geldwerten Vorteilen für Amts- und Mandatsträger*innen

- Die Schaffung eines Hinweisgebersystems, das auch anonyme Hinweise ermöglicht

- Die Ausweitung der Befangenheitsregelungen für Mandatsträger*innen und gewählte Amtsträger*innen um eine Transparenzregelung. Diese umfasst die Verpflichtung kommunaler Amts- und Mandatsträger*innen, Vorstandstätigkeiten in Vereinen, Tätigkeiten in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien sowie in Genossenschaften und Zweckverbänden öffentlich im Ratsinformationssystem einsehbar zu machen.

- Die Schaffung von Transparenzregeln für Schenkungen zur Nutzung im Wahlkampf an (Ober)Bürgermeisterkandidat*innen und Sponsoringgelder für Wahlkampfveranstaltungen. Kandidat*innen werden darin verpflichtet, Schenkungen und Sponsoring-Gelder, die Sie direkt erhalten haben oder die zugunsten Ihres Wahlkampfs an dritte Organisationen wie z.B. Vereine getätigt wurden, analog zu den Veröffentlichungspflichten von Parteispenden, in einem öffentlich einsehbaren Transparenzbericht darzustellen. Spenden, die 10.000 Euro oder mehr umfassen, müssen umgehend dem Vorsitz des kommunalen Wahlausschusses mitgeteilt werden und städtisch bekannt gemacht werden.

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Die Schaffung von Transparenzregeln für Schenkungen und Sponsoring-Gelder an Parteiunabhängige Listen bei Kommunalwahlen. Die Listen werden darin verpflichtet, Schenkungen und Sponsoring-Gelder, die Sie direkt erhalten haben, oder die zugunsten Ihres Wahlkampfs an dritte Organisationen oder Personen wie z.B. Vereine getätigt wurden, analog zu den Veröffentlichungspflichten von Parteispenden, in einem öffentlich einsehbaren Transparenzbericht darzustellen. Spenden, die 10.000 Euro oder mehr umfassen, müssen umgehend dem Vorsitz des kommunalen Wahlausschusses mitgeteilt werden und städtisch bekannt gemacht werden.